Wirtschaft

Erstattungsbetrag für Picato®

Erfolgreiche Preisverhandlungen mit GKV

ks | Leo Pharma und der GKV-Spitzenverband haben sich auf einen Erstattungsbetrag für Picato® (Ingenolmebutat) geeinigt. Der neue Preis für das Arzneimittel zur topischen Behandlung bestimmter Formen von Hautveränderungen gilt seit dem 15. Januar 2014. Wie hoch er liegt, gaben die Verhandlungspartner nicht bekannt.

In der frühen Nutzenbewertung hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Picato® gleich mehreren zweckmäßigen Vergleichstherapien gegenübergestellt: Diclofenac-Hyaluronsäure-Gel (3%) oder 5-Fluorouracil (5-FU) in der topischen Anwendung oder (chirurgische) Kryotherapie bei der Behandlung von Einzelläsionen. In seinem Beschluss vom 4. Juli 2013 kam der G-BA – wie zuvor schon das IQWiG – zu dem Ergebnis, dass ein Zusatznutzen nicht belegt sei. Picato® ist das erste Arzneimittel zur topischen Anwendung, das die frühe Nutzenbewertung und die anschließende Preisverhandlung durchlaufen hat.

Leo Pharma-Geschäftsführer Dr. Franz Peter Kesseler und Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, erklärten in einer gemeinsamen Pressemitteilung: „Das Wohl der Patientinnen und Patienten stand stets im Zentrum unserer Bemühungen, eine interessensausgleichende Lösung zu finden.“

Wie hoch der vereinbarte Erstattungspreis genau ist, lassen sie außen vor. Die Jahrestherapiekosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie liegen allerdings zwischen 30,29 und 72,06 Euro – der Preis für Picato® lag ursprünglich zwischen 88,29 und 102,05 Euro. Angesichts des nicht belegten Zusatznutzens dürfte Picato® wohl auf das Preisniveau der Vergleichstherapie rutschen.

Mit Ingenolmebutat werden nicht-hyperkeratotische, nichthypertrophe aktinische Keratosen bei Erwachsenen am Körper oder am Kopf behandelt, die insbesondere durch die langjährige Einwirkung von UV-Strahlung entstehen.

Dazu wird das Präparat an zwei oder drei aufeinanderfolgenden Tagen auf das betroffene Hautareal aufgetragen. Aktinische Keratosen gelten als behandlungsbedürftig, weil sie einen Risikofaktor für das Auftreten eines Plattenepithelkarzinoms darstellen.

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