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Gesundheitspolitik
KBV gegen ABDA-Vorschlag zum Entlassrezept
Ärzte gegen Forderung der Apothekerschaft - Feldmann: „nicht praktikabel“
Beim Apothekertag hatte der ehemalige KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Köhler bereits gegen das beschlossene Perspektivpapier 2030 gepoltert – und „einen Riesenkonflikt“ zwischen Apotheker- und Ärzteschaft für den Fall angekündigt, dass es keine Änderungen mehr daran gebe, etwa weil der Arzt darin mit keinem Wort erwähnt werde. Nun geht auch KBV-Vorstand Regina Feldmann auf Konfrontationskurs: Das geforderte einheitliche Entlassrezept sei abzulehnen, erklärte sie vergangene Woche.
Den Antrag „Einheitliches Rezept“ hatte der geschäftsführende ABDA-Vorstand beim Apothekertag eingebracht. Ohne Diskussion wurde er ohne Gegenstimmen bei zwei Enthaltungen beschlossen. Er soll dafür sorgen, dass für die Patienten ein nahtloser Übergang in die ambulante Arzneimittelversorgung sichergestellt ist.
Optimierungsbedarf ja, ...
Viele Patienten litten unter der aktuellen Situation, heißt es in der schriftlichen Begründung – besonders ab Freitagmittag. „Königsweg einer Lösung im Sinne der Patienten“ wäre aus Sicht der Apotheker ein einheitliches, standardisiertes Entlassrezept auf Wirkstoffbasis, ausgestellt von Klinik-Ärzten, das analog zum Muster 16 Rezept genutzt und in der niedergelassenen Apotheke eingelöst werden kann.
Doch bei den Kassenärzten regt sich Widerstand. „Es ist nicht praktikabel, die Patienten unmittelbar nach ihrer Krankenhausentlassung mit dem Wirkstoffrezept in die nächstgelegene Apotheke zu schicken“, erklärte Feldmann, im KBV-Vorstand zuständig für die hausärztliche Versorgung. In einem Punkt gehe man mit der ABDA d‘accord: Der Übergang zwischen Krankenhaus und ambulanter Weiterbehandlung müsse optimiert werden, gesteht sie ein.
... aber Übergangsmedikation muss sein
Allerdings sei bei einer Krankenhausentlassung „eine ausreichende Übergangsmedikation“ erforderlich, betont Feldmann – und wendet sich damit gegen den Vorschlag der Apothekerschaft.
Aus Sicht der KBV sollte die Klinik dem Patienten die Medikamente für mindestens drei Tage mitgeben und damit Wochenenden und Feiertage überbrücken. „Gleichzeitig übermittelt sie unmittelbar dem behandelnden niedergelassenen Arzt schriftlich oder elektronisch die verschriebenen Wirkstoffe“, so Feldmann weiter. Dieser stelle dann ein Folgerezept aus. Für die Entlassmedikation müsse genauso wie im ambulanten Bereich die Arzneimittel-Richtlinie gelten. „Damit wird gewährleistet, dass die Entlassmedikation nach den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen und damit so wirtschaftlich erfolgt, wie dies für die Arzneimittelversorgung in der ambulanten Versorgung der Fall ist. Gerade Letzteres wird durch den Vorschlag der Apotheker nicht sichergestellt.“
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