Gesundheitspolitik

Kartellamt weist AVWL in die Schranken

Unzulässige Blutzuckerteststreifen-Klausel im Arzneiliefervertrag

BERLIN (lk) | Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverfahren gegen den Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) wegen eines Arzneimittelliefervertrages für Blutzuckerteststreifen abgeschlossen und den AVWL verpflichtet, auf seine Rechte aus dem Steuerungs- und Beeinflussungsverbot zu verzichten.

Der AVWL hatte sich mit den wesentlichen Krankenkassen darauf geeinigt, dass die Versorgung von Patienten mit Blutzuckerstreifen bevorzugt über die Apotheken in Westfalen-Lippe erfolgen soll.

Zu diesem Zweck wurde im Vertrag mit den Kassen ein sogenanntes Steuerungs- und Beeinflussungsverbot vereinbart. Dadurch wurden die Absatzmöglichkeiten von Wettbewerbern, wie Direktversender oder Sanitätshäuser, erschwert. Durch den Arzneimittelliefervertrag mussten die Kassen insbesondere darauf verzichten, Ärzte und Versicherte zu beeinflussen, Blutzuckerteststreifen bei bestimmten anderen Anbietern direkt zu beziehen und nicht die Teststreifenversorgung über diabetologische Schwerpunktpraxen an Direktvertreiber auszusteuern.

Kein Grund für Apotheken-Exklusivität

Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte dazu: „Es gibt in diesem Bereich keine Rechtfertigung für eine Exklusivität der Apotheken. Indem alternative Anbieter eine Chance bekommen, wird der Wettbewerb zugunsten der Krankenkassen und der gesetzlich versicherten Patienten belebt. Andere Krankenkassen und Leistungserbringer-Verbände sollten prüfen, ob sie ähnliche Klauseln in ihren Verträgen vereinbart haben.“

AVWL will mit Kassen verhandeln

Der AVWL hat die Primärkassen in NRW bereits über die Aussetzung der Klausel informiert und will nun in Verhandlungen eine Anpassung erreichen, die die Vorbehalte des Kartellamtes berücksichtigt. Wer das Verfahren vor dem Bundeskartellamt im Jahr 2012 in Gang gebracht hat, ist dem AVWL nicht bekannt.

Der AVWL vertritt die Interessen von rund 95 Prozent der Apotheken in der Region Westfalen-Lippe und verhandelt nach den Regelungen des SGB V mit den Krankenkassen und Kassenverbänden die Konditionen für den Absatz von Arzneimitteln und Blutzuckerteststreifen. Das Marktvolumen für Blutzuckerteststreifen in Deutschland beträgt nach Schätzungen über 600 Mio. Euro jährlich. 

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