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Gesundheitspolitik
Positionspapier pro Sterbehilfe
Positionspapier fordert Rechtssicherheit
Bisher ist Beihilfe zum Suizid, etwa die Bereitstellung eines Mittels zur Selbsttötung, das der Patient selbst schluckt, nicht strafbar. Allerdings hat sich die Ärzteschaft in ihrem Berufsrecht ein Verbot auferlegt, solche Hilfestellung zu leisten. Bei aktiver Sterbehilfe, der Tötung eines Menschen auf dessen Wunsch, drohen Haftstrafen. Passive Sterbehilfe, der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen in der Klinik, ist wiederum erlaubt.
„Es wäre ein Wertungswiderspruch, wenn Patienten einerseits das Recht haben, dass ihre medizinische Behandlung auch gegen ärztlichen Rat auf Wunsch jederzeit abgebrochen werden kann, ihnen andererseits aber eine ärztliche Hilfe bei der selbstvollzogenen Lebensbeendigung vorenthalten würde“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Positionspapier. Sie vertreten damit eine andere Position als Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), der sich gegen ärztlich begleitete Selbsttötung und jedwede organisierte Sterbehilfe ausgesprochen hat.
Ärzte halten dagegen
Die Ärzteschaft reagierte mit deutlicher Kritik auf den Vorstoß: „Dieser Vorschlag mündet in der Freigabe einer aktiven Sterbehilfe“, erklärte Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery. Wer den assistierten Suizid auf diese Art und Weise rechtlich begründe, mache ihn überhaupt erst gesellschaftsfähig. „Damit erlischt für mich ein wichtiger Schutz für alle Schwachen in unserer Gesellschaft wie Alte, Kranke und Demente.“ Die Grenze zur Tötung auf Verlangen werde überschritten.
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