Gesundheitspolitik

AOK Hessen spielt im Zyto-Streit auf Zeit

Gerichte bestätigen Patienten-Wahlfreiheit – Kasse verlängert bestehende Verträge

BERLIN (ks) | Die Versorgung von AOK-versicherten Krebspatienten mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zytostatika-Zubereitungen ist in einigen Teilen Hessens inzwischen wieder freigegeben. Dort können wieder alle Apotheken, die Zytostatika herstellen, an der Versorgung teilnehmen, ohne eine Retaxation seitens der AOK Hessen zu fürchten. In anderen Regionen setzt die Kasse hingegen weiterhin auf exklusive Belieferungen durch ihre Vertragsapotheken. Auf die Frage, wie die Versorgung 2015 aussehen soll, gibt sich die AOK Hessen zugeknöpft. Allerdings hat sie die noch bestehenden Verträge mit Apotheken erst einmal verlängert.

Zwölf Apotheken hatten bei der Ausschreibung der AOK Hessen exklusive Verträge erhalten. Zusammen versorgten sie das in 22 Gebietslose aufgeteilte Bundesland. Doch die Verträge verursachten viel Trubel. Nicht jede Apotheke ohne Zuschlag ließ sich von der Versorgung ausschließen. Einige lieferten die onkologischen Zubereitungen weiter an AOK-Patienten. Die AOK Hessen reagierte darauf mit Retaxationen.

Gerichte bestätigen: Apotheken-Wahlrecht geht vor

Daraufhin kam es zu diversen sozialrechtlichen Klagen von Apothekern gegen die Krankenkasse. Sowohl das Sozialgericht Marburg als auch das Sozialgericht Darmstadt entschieden mittlerweile zugunsten der Apotheker. Und die jetzt bekannt gewordenen Entscheidungsgründe der Darmstädter Richter lassen keinen Zweifel: Durch die Verträge der AOK Hessen mit einigen Apotheken konnte weder das Apotheken-Wahlrecht der Versicherten beschnitten, noch der Vergütungsanspruch der klagenden Apothekerin, die krebskranke AOK-Patienten ohne Vertrag weiterversorgte, ausgeschlossen werden.

Kasse steht unter Rechtfertigungszwang ...

Angesichts der Querelen haben vier der ursprünglich zwölf Apotheken ihren Vertrag mit der AOK mittlerweile gekündigt. Sie hatten zusammen sieben Regionen versorgt – darunter Marburg, Gießen und Offenbach, aber auch ländliche Gebiete Hessens. Hier kann die AOK nun nicht mehr auf eine exklusive Vertrags-Apotheke beharren. Zwar steht sie angesichts der bisher ergangenen Urteile auch in den noch vertragsgeregelten Regionen unter Rechtfertigungszwang.

... will es aber aussitzen

Doch die Kasse will die Rechtsstreitigkeiten ausstehen – in der ersten Instanz wird sie sie nicht enden lassen. Und vor Ausgang der juristischen Auseinandersetzung will die Kasse auch noch keine abschließende Bewertung abgeben, wie es künftig mit der ambulanten Zytostatika-Versorgung weitergehen soll.

Auf eine neue Ausschreibung hat die Kasse bislang verzichtet. Die Verträge mit den verbliebenen acht Apotheken, die eigentlich nach zwei Jahren – das heißt Ende November 2014 – auslaufen sollten, hat die AOK Hessen erst einmal verlängert. Die Ausschreibung sah eine Verlängerungsoption von zwei Mal sechs Monaten vor. 

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