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- AZ 47/2014
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Gesundheitspolitik
Apotheker ausgegrenzt
DocMorris zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
„Eine zwischen allen relevanten Leistungserbringern abgestimmte Versorgungssteuerung für immobile, multimorbide oder chronisch kranke Patienten wird durch das neue GKV-Reformgesetz nicht erreicht“, schreibt DocMorris in einer Stellungnahme. „Generell ist zu bemängeln, dass die Bedeutung eines modernen Arzneimittelmanagements für das immer komplexer werdende Versorgungsgeschehen auch nicht ansatzweise berücksichtigt wird.“
Der Gesetzentwurf verändere den Selektivvertragsbereich signifikant. So können künftig auch Leistungen außerhalb der Regelversorgung sowie Managementverträge und Organisationsleistungen Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen mit Kassen sein. Der Kreis der zum Vertragabschluss Berechtigten werde um die KVen erweitert. Zudem entfalle die Vorlagepflicht von Selektivverträgen bei Aufsichtsbehörden. Einzelne Apotheken dagegen hätten, außer im Sonderfall parenteraler Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln zur onkologischen Behandlung, nach wie vor keine Möglichkeit zum Abschluss von Selektivverträgen mit Kassen. „Diese tradierten Beschränkungen werden der wachsenden Bedeutung von Apotheken für Arzneimitteltherapien, Arzneimittelmanagement und Arzneimittelsicherheit nicht mehr gerecht. Sie behindern eine patientenindividuelle Versorgung und erschweren die Erprobung neuer Versorgungsformen.“
Zudem kritisiert DocMorris, dass Apotheker kein eigenständiges Antragsrecht für den neuen Innovationsfonds erhalten – auch hier würden sie „ausgegrenzt“. Das sei nicht nur versorgungspolitisch unbefriedigend, es stehe auch im Gegensatz zum Auftrag des Innovationsfonds, AMTS-Modellprojekte bei multimorbiden Patienten und Versorgungsmodelle in strukturschwachen Gebieten zu Förderschwerpunkten zu machen. DocMorris sieht sich dadurch konkret in der Erprobung seines Telepharmazie-Projekts diskriminiert.
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