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- AZ 47/2014
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Gesundheitspolitik
„Die Importquote ist überholt“
AOK Baden-Württemberg gibt den Apothekern Rückendeckung
Während die Importeure um ihren Ruf kämpfen – allen voran kohlpharma aus dem Saarland –, gibt es immer wieder Angriffe auf die 15/15-Regelung zur vorrangigen Abgabe von Importen. Aus der Politik ist zu diesem Thema bislang wenig zu hören. Gegenüber der in Baden-Württemberg erscheinenden Zeitung „Sonntag aktuell“ hat sich jetzt jedoch der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich – der seinen Wahlkreis im schwäbischen Nürtingen hat – geäußert: „Den Zwang zur Abgabe halte ich für falsch, denn er setzt einen Anreiz, der Arzneimittelfälschungen Tür und Tor öffnet.“ Unterbinden will er die Abgabe von Importarzneimitteln nicht – doch er setzt auf Freiwilligkeit statt auf Pflicht.
Hermann einer Meinung mit Apothekern
Ebenfalls zu Wort kommt in dem Artikel mit dem Titel „Ermittler besorgt über Import-Pillen“ AOK-Vorstandschef Hermann. Und diesmal liegt er mit seiner Haltung ganz auf einer Linie mit den Apothekern. Auf Nachfrage der AZ räumt die AOK Baden-Württemberg ein, dass Reimporte „Ausdruck eines funktionierenden EU-Binnenhandels“ seien. Die prekäre Situation in Bezug auf Hehlerware und gefälschte Reimporte, die mittlerweile einzelne EU-Mitgliedsländer als Herkunftsland infrage stelle, könne allerdings nicht hingenommen werden. Während in einem funktionierenden Markt Wettbewerbsstrukturen dafür sorgten, dass Qualitätsprobleme einzelner Anbieter durch eine unmittelbare Marktreaktion umgangen werden können, sei dies im Reimportmarkt anders. Denn die in „vorwettbewerblichen Zeiten“ eingeführte Reimportquote zwinge die Apotheke zur Abgabe von Reimporten, wann immer ein Reimport verfügbar ist. Mittlerweile sei sogar „die perverse Situation eingetreten, dass auf diesem Wege auch wenig wirtschaftliche oder sogar gegenüber dem Original höherpreisige Reimporte vermehrt abgerechnet werden“.
Quote kann weg
Hermann ist überzeugt: „Die Quote ist überholt und kann entfallen. Die zunächst rechnerischen Einsparungen durch die Quote bewegen sich nach GKV-Abrechnungsdaten in einer Größenordnung von ca. 0,3 Prozent der Arzneimittelausgaben. Das ist eine Größenordnung, die leicht mit einer moderaten Anhebung des Herstellerabschlags auf patentgeschützte Arzneimittel kompensiert werden könnte und die mit Sicherheit auch gerne von den forschenden Herstellern kompensiert würde.“
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