Recht

Darf der Ausdruck kosten?

BGH: Telefonanbieter darf für Rechnung in Papierform keine Gebühr erheben

zie | Immer mehr Pharmafirmen stellen Apotheken nur noch digitale Rechnungen aus. So hat zum Beispiel Novartis am 1. Oktober umgestellt, Rechnungen gibt es seither nur noch digital. Das sorgte für Unmut, weil für die Rechnungszustellung per Post nunmehr eine Gebühr von einem Euro fällig wird. Einige Apotheker sind der Meinung, dass eine Papierrechnung nicht zu Extrakosten führen darf. Dafür haben sie sich bislang auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt bezogen, das nun vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt wurde.

(Az. III ZR 32/14 )

In dem Urteil wird klargestellt, dass die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Papierrechnung – zusätzlich zur Bereitstellung in einem Internetkundenportal – ein gesondertes Entgelt anfällt, unwirksam ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt. Jede Entgeltregelung, die Aufwendungen für die Pflichterfüllung „abzuwälzen“ versuche, so heißt es in der Begründung, stelle eine Abweichung von den Rechtsvorschriften dar und verstoße daher gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

Novartis verweist darauf, dass in dem Verfahren eine Verbraucherzentrale geklagt hatte und die Entscheidung nicht auf Unternehmer, also auch nicht auf Apotheken, übertragbar sei. Zudem werde die elektronische Abwicklung „immer üblicher“. Im Zuge der Umstellung habe es nur „wenige Anfragen von Apothekern“ gegeben – die meisten zu technischen Details, die schnell hätten geklärt werden können. „In den letzten Wochen erhielten wir keine Anrufe mehr“, teilte das Unternehmen auf Anfrage mit. „Daher gehen wir davon aus, dass der ApoBestellshop mittlerweile Teil der täglichen Routine geworden ist.“ 

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