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Gesundheitspolitik
Linke will Patienten-orientierte Preise
Opposition nutzt Anhörung im Gesundheitsausschuss für eigene Anträge
Zwei Anträge hat die Linke vorgelegt: Mit einem wendet sie sich gegen die von Schwarz-Rot beabsichtigte Streichung des Bestandsmarktaufrufs. Mit dem anderen will sie den Herstellerzwangsrabatt bis Ende 2015 auf erneut 16 Prozent festsetzen. Die Regierungskoalition plant hingegen, den Abschlag von derzeit 6 Prozent ab April auf 7 Prozent anzuheben. Das Preismoratorium will die Linke ebenfalls bis Ende 2015 weiterlaufen lassen – die Große Koalition will die gegenwärtig auf dem Niveau von August 2009 eingefrorenen Preise hingegen bis 2017 beibehalten.
Die Zeit bis Ende 2015 will die Linke nutzen, um eine „Patienten-orientierte Preisgestaltung bei Arzneimitteln“ vorzunehmen. Zwangsrabatt und Preisstopp sind für sie „Sparpolitik mit dem Rasenmäher und Mittel zweiter Wahl“. Pauschale Herstellerabschläge, die unabhängig vom Innovationspotenzial zu leisten sind, förderten keine gute Versorgungsqualität. Künftig müsse die Preisbildung für neue, patentschützte Arzneimittel konsequenter auf den patientenrelevanten Nutzen abgestellt werden – einen entsprechenden Antrag habe die Linke schon 2010 auf den Weg gebracht. Bei Generika soll anstelle der Herstellerabschläge, des Preismoratoriums und auch der Rabattverträge eine Erweiterung der Festbetragsregelung angestrebt werden.
Die Linke kritisiert zudem, dass die von Schwarz-Rot vorgesehene Neuregelung zum Herstellerabschlag die Generikahersteller besonders belaste. Sie müssten nach dem gegenwärtigen Entwurf 17 Prozent Rabatt zahlen (10% Generikaabschlag + 7% allgemeiner Abschlag), wohingegen patentgeschützte Arzneien nur mit 7 Prozent belastet würden.
Substitutionsausschlussliste ebenfalls Thema
Weiteres Thema der Anhörung am 12. Februar wird die Substitutionsausschlussliste sein. Trotz des laufenden Schiedsstellenverfahrens haben die Fraktionen von Union und SPD einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem die Erstellung der Liste dem Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen werden soll. Weiterer Gegenstand der Anhörung ist der Änderungantrag, mit dem klargestellt werden soll, dass der reduzierte Erstattungsbetrag neuer Arzneimittel der Berechnung der prozentualen Apotheken- und Großhandelsmargen sowie der Patientenzuzahlung zugrunde zu legen ist.
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