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Wirtschaft
Notdienst-Pauschale umsatzsteuerfrei
lk| Als erstes Finanzamt hat das Bayerische Landesamt für Steuern bestätigt, dass Apotheken auf die neue Notdienstpauschale keine Umsatzsteuer entrichten müssen. Der pauschale Zuschuss unterliege „als echter Zuschuss nicht der Umsatzsteuer“, heißt es in einer Veröffentlichung der obersten bayerischen Finanzbehörde von Anfang Februar. Damit ist die Pauschale von circa 220 Euro pro Nacht- und Notdienst wie erwartet nicht umsatzsteuerpflichtig. Es ist davon auszugehen, dass sich die Steuerverwaltungen der anderen Bundesländer dieser Ansicht anschließen. Im Zuge der Gesetzgebung zur Notdienstpauschale waren kurzzeitig Irritationen über eine mögliche Umsatzsteuerpflicht der Notdienstpauschale für die Apotheken aufgetreten. Das Bundesfinanzministerium hatte allerdings bereits im Gesetzgebungsverfahren betont, dass keine Umsatzsteuerpflicht entstehe, da es sich um einen Zuschuss handle.
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