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Pharmazeutisches Recht
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Colestilan
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 27. Dezember 2013 (BAnz AT 27.12.2013, B3) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Colestilan“ vom 5. Dezember 2013 abgedruckt.
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