- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 1-2/2014
- Falsche Sparpolitik
DAZ aktuell
Falsche Sparpolitik
Linksfraktion kritisiert Abrücken vom Bestandsmarktaufruf
Die Linksfraktion hatte noch im letzten Jahr bei der Bundesregierung nachgefragt, wie sich Herstellerrabatte und Nutzenbewertung auf die Arzneimittelversorgung und -ausgaben ausgewirkt haben. Im Dezember erhielt sie die Antwort.
Was die Ausgaben betrifft, so sorgten demnach vor allem der seit August 2010 erhöhte Herstellerrabatt sowie das Preismoratorium für eine moderate Entwicklung. War 2009 gegenüber 2008 noch eine Steigerung um 5,7 Prozent zu verzeichnen, so kletterten die Ausgaben für Medikamente 2010 nur noch um 0,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2011 – als der 16-prozentige Abschlag und der Preisstopp das ganze Jahr wirkten – gingen die Ausgaben sogar um 4 Prozent zurück. Preisvereinbarungen nach AMNOG gab es in diesem Jahr noch nicht. Seit 2012 ist wieder ein leichtes Plus zu verzeichnen.
Konkret habe der Herstellerrabatt von 16 Prozent die gesetzliche Krankenversicherung um ca. 1,1 Mrd. Euro jährlich entlastet, das Preismoratorium um 0,6 Mrd. Euro jährlich. Die nach den frühen Nutzenbewertungen ausgehandelten Erstattungsbeträge sparten dagegen 2012 und 2013 nur rund 180 Mio. Euro ein, so Flach unter Berufung auf Angaben des GKV-Spitzenverbandes. Zwei weitere AMNOG-Maßnahmen brachten mehr ein: Jeweils 200 Mio. Euro seien durch die Erhöhung des Großhandelsabschlages und durch den für 2011 und 2012 auf 2,05 Euro festgelegten Apothekenabschlag eingespart worden.
Ebenfalls unter Hinweis auf den GKV-Spitzenverband schreibt Flach weiter, dass die Spanne der bislang ausgehandelten Rabatte nach § 130b SGB V (Erstattungsbeträge), die zusätzlich zu den 16 Prozent Herstellerabschlag verhandelt worden sind, zwischen 0 und rund 70 Prozent liege. Durchschnittlich betrage der verhandelte Rabatt allerdings 16 Prozent. Damit liegt das Ministerium nach eigener Einschätzung gut im Plan. Auch in der Begründung zum AMNOG-Entwurf sei eine Einsparquote von 16 Prozent angenommen worden, so Flach weiter. Die Linksfraktion findet eine solche durchschnittliche Preisminderung angesichts der bei Markteinführung noch ungedeckelten Industriepreise hingegen wenig beeindruckend.
Kriterien für Nutzenbewertung und Preisfindung
Eine weitere Frage der Linken: Wie oft wich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinen Nutzenbewertungsbeschlüssen von den Empfehlungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ab? Antwort: in 24 von insgesamt 64 Fällen. Flach erklärt, dies beruhe auf jeweils unterschiedlichen Sach- und Verfahrensständen bei G-BA und IQWiG. Während das IQWiG das Herstellerdossier rein wissenschaftlich bewerte, habe der G-BA noch ergänzende Informationen aus dem Stellungnahmeverfahren.
Die Linke sieht es kritisch, dass es offenbar nicht ausschließlich der Zusatznutzen ist, der den Preis für ein neues Arzneimittel am Ende bestimmt. Auch im Ministerium wird darauf verwiesen, dass GKV-Spitzenverband und Herstellerverbände sich in ihrer Rahmenvereinbarung zur Verhandlung von Erstattungsbeträgen weitere Kriterien neben der Nutzenbewertung konkretisiert haben. Ob möglicherweise noch weitere Faktoren in den Verhandlungen eine Rolle spielten, sei der Bundesregierung nicht bekannt, schreibt Flach. Allerdings gebe es keinen Anhaltspunkt, dass die Verhandlungspartner die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten hätten.
Linke vermisst Patientenorientierung
In der Linksfraktion zieht man aus diesen Antworten den Schluss, dass Deutschland von einer echten nutzenbasierten Preisfindung noch immer um einiges entfernt ist. Wenn der Bestandsmarktaufruf jetzt auch noch wegfalle, hätten die Preise der teuren patentgeschützten Arzneimittel noch weniger mit dem Patientennutzen zu tun. Dies sei der falsche Weg. „Hier wird der Sparpolitik mal wieder der Vorzug gegeben vor Patientenorientierung“, so der gesundheitspolitische Referent der Linksfraktion im Bundestag, Florian Schulze.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.