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Adexa-Info
Neues Jahr – neues Recht
Steuerliche und sozialrechtliche Tipps für Angestellte
Pendler: Künftig darf der Arbeitgeber bestimmen, welche Apotheke als „erste Tätigkeitsstätte“ zählt, für die bei der Steuererklärung eine Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden kann. Eine „regelmäßige Arbeitsstätte“ wie bisher wird es nicht mehr geben. Alle anderen Arbeitsorte beim selben Arbeitgeber stellen somit eine Berufsreise dar, für die Reisekosten anteilig oder komplett erstattet werden müssen. Pro Kilometer kann man auch gegenüber dem Arbeitgeber 30 Cent abrechnen.
Reisekosten: Für Angestellte, die dienstlich unterwegs sind, vereinfachen sich die Möglichkeiten, Reisekosten abzurechnen: Ab acht Stunden gibt es 12 € und ab 24 Stunden 24 €. Für den An- und Abreisetag bekommen Angestellte 12 €.
Rente: Wer mit einer „Rürup-Rente“ für sein Alter vorsorgt, kann jetzt 78% statt 76% steuerlich geltend machen. Bei „Riester-Renten“ besteht die Möglichkeit, schon in der Sparphase Geld zu entnehmen, um bestehende Kredite zu tilgen. Bislang war das nur zu Beginn der Auszahlungsphase möglich.
Einkommensgrenzen: Ein Jahreseinkommen bis 8354 € ist steuerfrei – das sind 224 € mehr als im letzten Jahr. Die Rentenbemessungsgrenze stieg von monatlich 5800 auf 5950 €.
Hartz IV: Der Regelbedarf der Grundsicherung erhöht sich um 2,27% auf 229 bis 391 €, je nach Stufe.
Datenaustausch: Das Bundesunfallkassen-Neuordnungsgesetz (BUK-NOG) erlaubt Arbeitgebern und der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsbescheinigungen digital auszutauschen.
Elektronische Gesundheitskarte: Nach langem Hin und Her wird die eGK mit Foto, Chip und einheitlichem Logo zur Pflicht. Das umstrittene Stück Plastik speichert zurzeit nur die Stammdaten aller Versicherten. Im nächsten Schritt soll eine digitale Patientenakte folgen. Wann elektronische Rezepte eingeführt werden, bleibt unklar.
SEPA (Single Euro Payments Area): Ab Februar ersetzen 22-stellige IBAN-Nummern die Kontonummern und Bankleitzahlen. IBAN-Nummern bestehen aus der Länderkennung (zwei Zeichen), der Prüfnummer (zwei Zeichen), der Bankleitzahl (acht Zeichen) und der Kontonummer (zehn Zeichen).
Einheitliches Widerrufsrecht: Konsumenten profitieren ab Juni von europaweit einheitlichen Regelungen zum Widerrufsrecht bei Onlinekäufen. Die Frist liegt bei 14 Tagen. Es reicht jedoch nicht aus, Waren zurückzusenden. Vielmehr müssen Kunden ihren Widerruf schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Rücksendekosten gehen künftig zulasten des Bestellers.
Verbraucherinsolvenz: Bürger, die eine verkürzte Verbraucherinsolvenz beantragt haben, müssen mindestens 35% aller Gläubigerkosten inklusive aller Verfahrenskosten begleichen. Dann werden ihnen alle restlichen Forderungen bereits nach drei anstatt nach sechs Jahren erlassen.
Prozesskostenhilfe: Geldmangel soll kein Hinderungsgrund sein, um das eigene Recht einzuklagen. Seit dem 1. Januar müssen Empfänger von Prozesskostenhilfe aber dem Gericht vier Jahre lang von sich aus mitteilen, wenn sich ihre finanzielle Situation wesentlich verbessert. Die Freibeträge bleiben unverändert, doch die Berechnung der Ratenhöhe wird einfacher: Bleibt nach Abzug von Steuern, Freibeträgen, Wohnkosten, angemessenen Versicherungsbeiträgen und sonstigen Belastungen ein Einkommensrest, ist hiervon die Hälfte als Monatsrate zu zahlen.
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