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- DAZ 14/2014
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Adexa-Info
Streitfall Notdienstvergütung
Zum Abbruch der Tarifverhandlungen
Keine Frage: Eine gesetzlich verankerte Vergütung für nächtliche Notdienste war längst überfällig. Sie muss allerdings auch denjenigen zugute kommen, die sie ausführen.
Dass nun die Approbierten, Pharmazie-Ingenieure und Apothekerassistenten, die diese Dienste verrichten, nach dem Willen des Arbeitgeberverbandes Deutscher Apotheken (ADA) nicht an der verbesserten Honorierung teilhaben sollen, ist weder nachvollziehbar noch gerecht.
Ein Blick zu den Ärzten
Notdienstverpflichtete Mitarbeiter in öffentlichen Apotheken erhalten zurzeit 35 Prozent ihres Stundenlohns für nächtliche Notdienste. Ärzte in kommunalen Krankenhäusern und Universitätskliniken bekommen dagegen im nächtlichen Bereitschaftsdienst von 21 Uhr bis 6 Uhr morgens – abhängig von der Inanspruchnahme – 60 bis 95 Prozent ihres Stundenlohns. Dabei erhält ein Arzt, selbst wenn er gar keinen nächtlichen Einsatz hatte, bereits 60 Prozent seiner regulären Vergütung – zuzüglich eines Zeitzuschlags von 15 bzw. 20 Prozent.
ADEXA fordert daher den ADA auf, mit einem Angebot für die Nachtdienstvergütung an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Es kann nicht sein, dass die Apothekeninhaber die Notdienstpauschale einstreichen, ohne die angestellten Dienstleistenden besserzustellen. Dazu die Leiterin der ADEXA-Tarifkommission, Tanja Kratt: „Die selbstständigen Apotheker rufen immer gern bei Notsituationen nach solidarischer Unterstützung durch ihre Mitarbeiter. Wir haben uns in der Vergangenheit auch immer wieder den berechtigten Forderungen in Richtung Politik angeschlossen. Aber es ist wahrlich nicht das erste Mal, dass die mit Blick auf die Personalkostensteigerungen von der Politik erteilten Gelder nicht an die Mitarbeiter weitergegeben werden.“
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