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Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
Anträge auf Zulassung zum Dritten Prüfungsabschnitt im November 2014 sind bis zum 10. Juni 2014 an das Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Maxim-Gorki-Str. 7. 06114 Halle (Saale) zu richten.
Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nur dann berücksichtigt werden, wenn ein wichtiger Grund für das Fristversäumnis glaubhaft gemacht wird und der Stand des Prüfungsverfahrens eine Teilnahme des Bewerbers noch zulässt (§ 7 Abs. 1 AAppO).
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