Pharmazeutisches Recht

Bayerische LAK: Gebührenordnung

Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und der Anlage zur Gebührenordnung – Gebührenverzeichnis – vom 16. Mai 2014

Aufgrund von Art. 15 Abs. 3 und 59 Abs. 1 des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG) vom 6. Februar 2002 (GVBl. S. 42), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2013 (GVBl. S. 454), erlässt die Bayerische Landesapothekerkammer mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 27. Mai 2014 (Az.: G32b-G8545.115-2008/1-21) folgende Satzung:

§ 1 Änderung der Gebührenordnung

Die Gebührenordnung der Bayerischen Landesapothekerkammer und die Anlage zur Gebührenordnung – Gebührenverzeichnis – vom 31. Mai 1995 (Pharmazeutische Zeitung vom 20. Juli 1995, S. 2649), zuletzt geändert am 19. November 2008 (Pharmazeutische Zeitung vom 8. Januar 2009, S. 103), werden wie folgt geändert:

1. § 9 der Gebührenordnung erhält folgende neue Fassung:

„§ 9 Rechtsbehelf

(1) Die Kostenentscheidung kann zusammen mit der Sachentscheidung oder selbstständig angefochten werden. Die Anfechtung der Sachentscheidung erstreckt sich auch auf die Kostenentscheidung.

(2) Welches Rechtsmittel statthaft ist (nur Anfechtungsklage oder wahlweise zuvor auch Widerspruch) richtet sich nach der zugrunde liegenden Sachentscheidung.

(3) Für die innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglichen Rechtsbehelfe (Widerspruch oder Anfechtungsklage) finden die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Anwendung.

(4) Wird eine Kostenentscheidung selbstständig angefochten, so ist das Rechtsbehelfsverfahren kostenrechtlich als selbstständiges Verfahren zu behandeln.

(5) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die isolierte Kostenentschei-dung haben keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO).“

2. Ziff. 3.1 der Anlage zur Gebührenordnung – Gebührenverzeichnis – erhält folgende Fassung:

„3.1 Verfahren zur Anerkennung einer Gebietsbezeichnung

3.1.1 - mit Prüfung 150,-- €

3.1.2 - ohne Prüfung 75,-- €“

3. Ziff. 3.2 der Anlage zur Gebührenordnung – Gebührenverzeichnis – erhält folgende Fassung:

„3.2 Verfahren zur Anerkennung einer Teilgebietsbezeichnung

3.2.1 - mit Prüfung 100,-- €

3.2.2- ohne Prüfung 50,-- €“

4. Ziff. 3.5 der Anlage zur Gebührenordnung – Gebührenverzeichnis – erhält folgende Fassung:

„3.5 Teilnahme an Seminaren im Rahmen der Weiterbildung

100,-- bis 150,-- € pro Tag“

§ 2 Inkrafttreten

Die Satzungsänderung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Ausgefertigt am: München, den 3. Juni 2014

 

Thomas Benkert
Präsident

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