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Künftig mehr Elternzeit

„Elterngeld Plus“ stellt Mütter in Teilzeit besser

Am 5. Juni hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) beschlossen. Demnach sollen Mütter und Väter, die wegen ihrer jungen Kinder in Teilzeit arbeiten, das Elterngeld über einen längeren Zeitraum erhalten.

Wenn beide Elternteile nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten, sollen sie künftig bis zu 28 Monate lang Elterngeld erhalten. Dafür bekommen sie maximal die Hälfte des regulären Elterngeldes ausgezahlt. Dieses beträgt 65% vom Nettoeinkommen.

Wenn nur die Mutter oder nur der Vater die Betreuung übernimmt, gibt es lediglich 24 Monate Elterngeld. „Wer sich Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich teilt, wird länger gefördert“, so die Familienministerin zum viermonatigen Partnerschaftsbonus.

Mehr Flexibilität

Der Bezugszeitraum erhöht sich also im Normalfall von bisher zwölf auf künftig 24 Monate. Er kann zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen und in bis zu drei Abschnitte aufgeteilt werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr notwendig. Allerdings muss man den Arbeitgeber mindestens 13 Wochen vorher (zzt. 7 Wochen vorher) informieren.

Der Gesetzentwurf muss im Bundestag diskutiert und verabschiedet werden. Das Gesetz könnte zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.

Positiver Effekt für Mütter

Seit Einführung des Elterngeldes sind deutlich mehr Mütter berufstätig und erhalten häufiger unbefristete Verträge. Sie arbeiten im Durchschnitt länger und kehren öfter zu ihrem vorherigen Arbeitgeber zurück. Dies haben Wissenschaftler des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) herausgefunden. 

Quellen: Reuters, dpa, Böckler Impuls 10/2014.

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