Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Richtlinie: Anlage V, ParkoLax®

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 16. Juni (BAnz AT 16.06.2014 B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage V – verordnungsfähige Medizinprodukte (ParkoLax®)“ vom 22. Mai 2014 abgedruckt. Aufgeführt sind dort die medizinisch notwendigen Gegebenheiten und die Befristung der Verordnungsfähigkeit.

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