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Kammerwahl 2014 der Landesapothekerkammer Hessen (15. Wahlperiode 2014-2019)
Die nächste Wahl zur 15. Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen findet vom 25. November 2014 bis zum 4. Dezember 2014 statt. Sie erfolgt wie bisher per Briefwahl. Stimmzettel, die vor dem 24. November 2014 bei der Landesapothekerkammer Hessen eingehen, sind gültig. Die Auszählung der Kammerwahl findet am 5. Dezember 2014 im Hause der Landesapothekerkammer Hessen öffentlich ab 10.00 Uhr statt.
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die von mindestens zehn Wahlberechtigten unterschrieben sein müssen. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. Die Wahlvorschläge können ab sofort abgegeben werden. Der letzte Termin für die Abgabe der Wahlvorschläge ist der 16. September 2014.
Die Wahlvorschläge müssen den Familiennamen, den Vornamen und die Anschrift des Bewerbers enthalten. Den Wahlvorschlägen müssen ferner Erklärungen der Bewerber beigefügt sein, dass sie mit der Aufnahme in diesen Wahlvorschlag einverstanden sind. Die Einverständniserklärung kann nur für einen Wahlvorschlag abgegeben werden. In jedem Wahlvorschlag sind ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter namhaft zu machen, die zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Wahlleiter und dem Wahlausschuss ermächtigt sind. Fehlt diese Angabe, so gilt der an erster Stelle genannte Vorgeschlagene als Vertrauensmann, der zweite als Stellvertreter. Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei dem Wahlleiter fortlaufend nummeriert.
Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge und teilt dem Vertrauensmann oder seinem Stellvertreter etwaige Mängel mit, die bis spätestens 5. Oktober 2014 abgestellt sein müssen. Anschließend werden die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt gegeben.
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