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DAZ aktuell
Gefahr durch die Hintertür
Plädoyers für den Erhalt der Freien Berufe
Die EU-Kommission verfolge in Bezug auf die Freien Berufe insgesamt einen wirtschaftsliberalen Ansatz, führte Kluth aus. Sie versuche zwar nicht unbedingt an den Anforderungen an die berufliche Qualifikation zu rütteln, aber durchaus an vielen Einzelbereichen, die die Berufsausübung betreffen. Bestehende Regelungen sollen auf ein Minimum reduziert und Probleme durch Wettbewerb und strenge Haftungsregeln ausgeglichen werden – ein Wandel von der Qualitätssicherung durch berufsrechtliche Normen hin zu einem System, das durch den Druck des Haftungsrechts ein angemessenes Verhalten erzeugen soll. Er verweist darauf, dass das deutsche System einen anderen Ansatz verfolgt: Regulierung durch den Berufsstand selbst.
Topmodell für Apotheker
Das deutsche Gesundheitssystem hat weltweit einen guten Ruf, betonte Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer und zugleich Vizepräsident des Bundesverbands Freier Berufe. Er forderte von der Politik ein klares Bekenntnis zu den Freien Berufen und den Erhalt ihrer Selbstverwaltung. Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, verwies auf das besondere Spannungsverhältnis, in dem sich Apotheker befinden: Wie die (Zahn-)Ärzte sind sie dem Gemeinwohl verpflichtet, gleichzeitig aber auch eingetragene Kaufleute. Wenngleich dieses deutsche Modell durch die DocMorris-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt worden sei, werde immer wieder versucht, daran zu rütteln. Sein Plädoyer: „Diese Ausübung eines selbstverwalteten Freien Heilberufs ist ein weiterzuentwickelndes Topmodell für Apotheker.“
Kampf um Erhalt des Sonderstatus‘
Die Perspektive in Europa sei nicht so optimistisch, bestätigte auch der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Frank Ulrich Montgomery. Dennoch müsse dieser Sonderstatus erhalten bleiben. Dafür kämpfe die Ärztekammer „intensiv an allen Fronten, an denen versucht wird, das Harmonisierungsverbot durch eine Gleichmacherei der Europäischen Union zu verletzen“. Als Beispiel nannte er den Ansatz der EU-Kommission, künftig die ärztliche Berufsausübung mit der Stellung von technischen Normen vorzuschreiben, etwa im Bereich der Schönheitschirurgie (Vorgaben zur Durchführung von Operationen und der Heranziehung von Hilfspersonen etc.). Deren Einhaltung sei eigentlich freiwillig, aber Gerichte würden sich in der Praxis darauf berufen – und die Normen doch zur Pflicht. Kluth pflichtete dem bei und warnte vor solchen Experimenten. Damit versuche die Kommission, eine Harmonisierung „durch die Hintertür“ zu erreichen.
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