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Pharmazeutisches Recht
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Lomitapid
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 2. Juli 2014 (BAnz AT 02.07.2014 B1) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Lomitapid“ vom 5. Juni 2014 abgedruckt.*
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