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DAZ aktuell
Landärztegesetz bringt nichts
Bertelsmann-Studie zeigt weiterhin Ärztemangel in ländlichen Gebieten
Untersucht wurden die aktuelle und die geplante Verteilung auf regionaler Ebene (Bedarfsplanung nach Versorgungsstrukturgesetz). Diese wurden mit eigenen Berechnungen zum relativen Versorgungsbedarf der Regionen verglichen.
Das 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung – auch Landärztegesetz genannt – sollte dabei helfen, den Ärztemangel in dünn besiedelten Regionen zu bekämpfen. „Gelungen ist das höchstens in Ansätzen. Im Wesentlichen verfehlt das Landärztegesetz sein Ziel“, bilanziert Dr. Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte der Bertelsmann Stiftung.
Bei den Kinderärzten etwa könne sich die „derzeitige Schieflage“ noch ausweiten. Lediglich in 25 Prozent der Kreise deckten sich die neuen Planungen mit dem tatsächlichen Bedarf an Kinderärzten. Bei der Hausärzteverteilung führe die neue Planung zwar zu einer Verbesserung, allerdings bleiben laut der Stiftung mehr als die Hälfte der Landkreise „unangemessen versorgt“. Bei den Fachärzten werde den Städten nach wie vor ein besserer Versorgungsschlüssel als den ländlichen Gebieten eingeräumt. „Die neue Planung zementiert regionale Unterschiede in der Versorgung mit Fachärzten“, sagte Etgeton. Die Bedarfsplanung blende zu viele Faktoren aus, die den Versorgungsbedarf einer Region beeinflussen, so die Stiftung mit Blick auf die Untersuchungen. Dazu zählten Alterungsentwicklung, Einkommen, Arbeitslosenquote oder Pflegebedürftigkeit. Zudem müsse der Job des Landarztes für den Nachwuchs attraktiver werden. „Dabei geht es sowohl um finanzielle Anreize als auch um die Lebens- und Arbeitsbedingungen auf dem Land.“
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