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Über zwölf Millionen Rezepturen
DAPI-Zahlen 2013 zur Rezepturherstellung in Apotheken
Die Zahlen zeigten, dass Rezepturarzneimittel eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln seien und blieben, so Kiefer, denn „Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industrielles Arzneimittel gibt“. Der Großteil der zwölf Millionen maßgefertigten Arzneimittel entfiel laut der ABDA auf „allgemeine Rezepturen“ (7,8 Mio.), wie Kapseln oder Salben. Daneben gibt es sogenannte Spezialrezepturen, etwa für die Heroinersatz- oder Krebstherapie sowie die parenterale Ernährung. Auch bei den Spezialrezepturen sei davon auszugehen, dass die Zahl der tatsächlich hergestellten Rezepturen über den erfassten Werten liege.
Unterschiede in den Kammerbezirken
Zwischen den Kammerbezirken variierte die Anzahl der hergestellten Apotheken-Rezepturen. Die baden-württembergischen Apotheken etwa kamen im Jahr 2013 auf über 1,7 Millionen Rezepturen für GKV-Versicherte, die Apotheken in Bayern stellten 1,4 Millionen Rezepturarzneimittel her. In beiden Bundesländern entfielen je eine Million Zubereitungen auf allgemeine Rezepturen. Von den über 1,5 Millionen hergestellten Rezepturen in den westfälisch-lippischen Apotheken entfielen 900.000 auf allgemeine Rezepturen. Apotheken in Schleswig-Holstein fertigten über 380.000 Rezepturarzneimittel an (davon 264.362 allgemeine), die saarländischen Apotheken stellten fast 200.000 maßgefertigte Medikamente her (davon 160.000 allgemeine).
Deutlich gestiegene Anforderungen
Im Jahr 2012 stellten die öffentlichen Apotheken mehr als 13 Millionen Rezepturen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung her (8,2 Mio. allgemeine), im Jahr 2011 waren es weit über elf Millionen (8,6 Mio. allgemeine). Für das Jahr 2010 sind keine Daten verfügbar. In den Jahr 2009 und 2008 waren es noch jeweils rund 16 Millionen Rezepturen (davon gut 10,2 bzw. 11 Mio. allgemeine). In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die Herstellung von Rezepturarzneimitteln gestiegen, betont die ABDA. So ist seit dem Jahr 2012 unter anderem vorgeschrieben, dass der Apotheker bei Rezepturen die Plausibilität der Verordnung überprüfen und dokumentieren muss.
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