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Deutscher Apothekertag 2014
Aufs Objektive beschränken
Ein Kommentar von Julia Borsch
Kaum eine Diskussion um ein Arzneimittel ist emotional so aufgeladen, wie die um die Entlassung der „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht. Von Anfang an wurden hier nicht nur medizinisch-pharmazeutische Argumente ausgetauscht. Die Selbstbestimmung der Frau, die die Befürworter als Argument in den Ring werfen, scheint mit dem „verquasten Familienbild“ der Gegner unvereinbar. Auch in der Apothekerschaft gibt es beide Seiten.
Aus pharmazeutischer Sicht allerdings sollten wir die Diskussion nicht auf dieser Ebene führen, auf der die Chancen sich irgendwo in der Mitte zu treffen, gleich null sind. Unsere Aufgabe als Apotheker ist es, die Patienten mit Arzneimitteln, die sie benötigen, zu versorgen und dabei durch entsprechende Beratung und Information zu gewährleisten, dass diese richtig und sicher angewendet werden. Als moralische Instanz, Frauenrechtler oder Ähnliches sind wir nicht vorgesehen. Daher sollten wir uns in dieser festgefahrenen Diskussion auf die objektiven Argumente verlagern: 1. Die (Levonorgestrel-haltige) „Pille danach“ ist ein sicheres Arzneimittel. Sie erfüllt keines der Kriterien, die eine Verschreibungspflicht zwingend erfordern. Das hat der Sachverständigenausschuss des BfArM mehrfach bestätigt. 2. Selbstverständlich können wir Apotheker die notwendige Beratung leisten und davon gilt es die Gegner zu überzeugen.
Seine persönliche Meinung, ob die „Pille danach“ an sich richtig oder falsch ist, darf selbstverständlich jeder weiterhin haben und äußern. In der aktuellen Diskussion sind diese ideologisch beladenen Argumente aber nicht zielführend. Und wenn die Abgabe eines benötigten Arzneimittels nach objektiven Gesichtspunkten vertretbar ist, sollten sie auf jeden Fall außen vor bleiben.
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