Deutscher Apothekertag 2014

„Entlassrezepte“: Ein Schritt zu kurz

Ein Kommentar von Klaus G. Brauer

Dr. Klaus G. Brauer, Herausgeber der DAZ

Das Problem ist bekannt – und ärgerlich, für die Patienten unter Umständen auch gefährlich: ein Patient wird aus dem Krankenhaus entlassen, am Freitagmittag zum Beispiel, der Krankenhausarzt hat ihm sauber auf einem Zettel die Dosierung von Medikamenten aufgeschrieben, die er weiter benötigt. Jetzt braucht er ein Rezept, aber sein Arzt, der ihn ambulant behandelt, ist schon im Wochenende. Also gleich in die Apotheke? Nein, denn dem Apotheker sind ohne Rezept meist die Hände gebunden. Also – sobald der verfügbar ist – zum Notarzt. Der kennt den Patienten auch nicht, vielleicht sogar weniger als der Apotheker, schreibt aber – Gott sei Dank – ein Rezept. Dann ab zur Apotheke. Wenn die Zeit nicht mehr gereicht hat, Notdienstapotheke raus- und aufsuchen … und so weiter, und so fort.

Es ist peinlich, dass unser System bisher kein Instrument zur Verfügung hält, so etwas zu vermeiden. Insofern ist der (einstimmig angenommene) Vorschlag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstandes zu begrüßen, in dem der Gesetzgeber aufgefordert wird, ein standardisiertes, für GKV-, PKV-Patienten und Selbstzahler einheitliches „Entlassrezept“ aus dem Krankenhaus einzuführen, „um für die Patienten einen nahtlosen Übergang in die ambulante Arzneimittelversorgung sicherzustellen“. Sinnvoll ist auch die Forderung, dass die Krankenhausärzte die Entlassungsrezepte auf Wirkstoffbasis ausstellen sollen. Dadurch ist am besten erreichbar, dass die Apotheke die Patienten sofort versorgen kann – wenn die ABDA nicht zugleich fordern würde, dass auf Basis von „Entlassrezepten“ immer nur die kleinste Packungsgröße geliefert werden darf. Denn die kommt in den meisten Apotheken selten vor, ist also auch relativ selten auf Lager. Stattdessen könnte dem Apotheker aufgetragen werden, bei Entlassrezepten eine „möglichst kleine Packungsgröße“ eines „möglichst preisgünstigen Fertigarzneimittels“ abzugeben und zu berechnen. So wäre sicherzustellen, dass Patienten mit Entlassungsrezepten (fast) immer sofort versorgt werden können. Und: So viel Vertrauen darf sein. Apotheker werden den Spielraum verantwortungsbewusst nutzen – zumal die packungsorientierte Honorierung keine Anreize mehr setzt, größere und teurere Packungen abzugeben.

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