Deutscher Apothekertag 2014

Importe im Fokus

Anträge zur Berufsausübung

jb | Dass in dem Teil der Antragsberatung, der sich mit der „Berufsausübung“ befasste, mehrere Anträge das Thema Importe bzw. deren Sicherheit zum Gegenstand hatten, ist angesichts der nicht abreißenden Meldungen zu gefälschten Arzneimitteln in Deutschland nicht verwunderlich. Bereits am im Vorfeld des Apothekertages hatte die ABDA-Spitze auf einer Pressekonferenz auf diese Problematik hingewiesen. Zwar sei bis heute kein Fall einer Abgabe an Patienten oder gar einer Schädigung bekannt geworden, doch die in den letzten Jahren stark gestiegene Zahl der in der legalen Lieferkette aufgetauchten Arzneimittel gebe Grund zu großer Sorge.
Foto: DAZ/Schelbert

Ein Antrag der Landesapothekerverbände Bayern und Rheinland-Pfalz sowie der Bayerischen Landesapothekerkammer, der eine Abschaffung der Importregelungen nach § 129 SGB V fordert, wurde letztendlich mit nur drei Gegenstimmen angenommen. In der Diskussion wurden auch die Auswirkungen der „Re-Exporte“ aus Sicht der exportierenden Länder dargestellt. Dort führen die zum Teil im Vergleich zu Deutschland deutlich niedrigeren Preise ohnehin zu einem starken Abfluss bestimmter Arzneimittel und das auch ohne eine gesetzliche Importförderung. Die Verteidiger des Re- und Parallelimports führten vor allem eine Stärkung des Wettbewerbs sowie wirtschaftliche Gründe an. Argumente, die von einer Delegierten der Apothekerkammer Rheinland-Pfalz als mit dem Berufsethos nicht vereinbar bezeichnet wurden, solange das Risiko bestünde, dass die Ware gefälscht sei. Außerdem wurden Stimmen nach einer Beteiligung der Apotheker an den erzielten Einsparungen laut.

Lückenlose Lieferkette

Neben der Abschaffung der Verpflichtung zum Import forderte der Apothekerverband Rheinland-Pfalz, dass Importarzneimittel nur noch dann verkehrsfähig sein sollten, wenn die Herkunft lückenlos und der Original-Hersteller verifizierbar sei. Man solle darauf hinwirken, dass die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen würden. Dies solle die Lücke im Securpharm-System schließen, da dieses nur die legale Lieferkette erfasse, wie ein Verbandsvertreter in der Diskussion erläuterte. Zudem, das ergänzte Thomas Luft vom LAV Baden-Württemberg, prüfe Secur-pharm nur die Echtheit der Packung, nicht die des Inhalts. Schwierigkeiten wurden bei dieser Forderung aus formalen Gründen gesehen. Man kenne derzeit, so der Präsident der LAK Baden-Württemberg, Dr. Günther Hanke, immer nur den pharmazeutischen Unternehmer und damit nicht zwangsläufig den Hersteller. Er stellte infrage, dass sich die Antragsteller tatsächlich bewusst seien, was sie mit derartigen Forderungen nach Abwandlungen bestehender Regelungen auslösten. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt verwies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Pressekonferenz im Vorfeld (mehr dazu auf DAZ.online). Die Fälschungsrichtlinie sähe Maßnahmen vor, die Packungen vor Manipulationen schützen sollten. Letztendlich sprach sich die Mehrheit aber für eine Annahme des Antrags aus.

Mehr Geld für Securpharm

Securpharm war auch ein Thema beim nächsten Antrag, der ebenfalls vom AV Rheinland-Pfalz gestellt worden war. Das Projekt solle mit den notwendigen finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden, um die Verifikation von Arzneimitteln auch auf Reimporte abbilden zu können. Wie genau diese Mittel im Rahmen dieses Gemeinschaftsprojekts aussehen könnten, hatten die Antragsteller bewusst offen gelassen. Zu Beginn der Diskussion wurden generelle Vorbehalte gegen Securpharm laut. Das Projekt werfe doch einige Fragen auf. Beispielsweise die, warum die Apothekerschaft für ein Problem bezahlen solle, das sie selber nicht verursacht habe. Auch die Finanzierung des Mehraufwands sei ein Thema. Ob man sich da im Vorfeld Gedanken darüber gemacht habe und nicht erst – wie bei den Rabattverträgen – hinterher. Zudem weise Securpharm Lücken auf (siehe oben), denn die legale Lieferkette mache nur einen Teil aus. Eine Begründung für das Engagement der Apothekerschaft lieferte Friedemann Schmidt. Das habe vor allem Datenschutz-Gründe. Überließe man die Überprüfung der Arzneimittel allein der Industrie, bestünde die Gefahr, dass Daten aus der Apotheke gelangten und das wolle man auf keinen Fall. Den Großteil der Kosten des Projekts, so Schmidt, trage ohnehin die Industrie. Das finanzielle Engagement der Apothekerschaft komme vor allem der Implementierung einer Zwei-Server-Lösung zugute, an der Industrie und Großhandel kein Interesse hätten, die aber für den Datenschutz unerlässlich sei. Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde herausgestellt, dass die Apotheker zwar nicht die Verursacher des Problems seien, es ihnen aber als „Anwälte des Arzneimittels“ gut zu Gesicht stünde, sich dafür zu engagieren, eine größtmögliche Arzneimittelsicherheit für die Patienten zu gewähren. Der Antrag wurde angenommen.

Eine Zeile mehr fürs Muster 16

Ein Antrag, dessen Umsetzung die tägliche Praxis erleichtern soll, war der der Sächsischen Landesapothekerkammer, der eine Ergänzung des Arzneimittelverordnungsblattes Muster 16, also des rosa Rezepts, forderte. Da bedingt durch Nichtverfügbarkeit, pharmazeutische Bedenken oder Akutversorgung häufig Sonder-PZN zum Einsatz kommen, ist in zunehmendem Maße eine vierte Taxierzeile notwendig. Wäre diese auf dem Formular von vornherein vorhanden oder bestünde die Möglichkeit, das dreizeilige Feld mit einer kleineren Schriftgröße zu bedrucken, wäre deutlich weniger händische Nachbearbeitung notwendig, so die Begründung der Antragsteller. Der Antrag, das Ganze in einen Ausschuss zu verweisen, um das Formular grundlegend neu zu strukturieren, wurde abgelehnt. So sei keine zeitnahe Umsetzung zu erwarten. Der Antrag wurde daraufhin angenommen.

Die Vielfalt des Berufs klarstellen

Apotheker sind aufgrund ihres vielseitigen Studiums in der Lage, in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens zu arbeiten. In den Augen der Apothekerkammer Berlin verdeutlicht die Bundesapothekerordnung diese Vielfalt des Apothekerberufs nicht in ausreichender Weise. Daher stellten die Berliner einen entsprechenden Antrag, dies zu ändern. Vor allem für Kollegen, die in Randbereichen tätig sind, könne es hilfreich sein, diese pharmazeutischen Tätigkeiten etwas genauer zu definieren, so ein Unterstützer des Antrags. Dabei soll es sowohl um die Mitgliedschaft in den Versorgungswerken gehen, als auch um andere Bereiche, wo für Personen, die apothekerliche Tätigkeiten ausführen gewisse Privilegien gelten, wie bestimmte Tarifverträge. So zeige beispielsweise die Tatsache, dass Information und Beratung nicht aufgeführt sind, dass die entsprechenden Formulierungen überholungsbedürftig seien. ABDA-Geschäftsführer Lutz Tisch wies darauf hin, dass derartige Bestrebungen bereits seit Längerem verfolgt würden und eine entsprechende Formulierung auch beschlossen sei. Es bisher aber trotz mehrerer Anläufe nicht möglich war, die Änderung zu erwirken. Dies könnte sich aber demnächst ändern. Auf den Ruf nach weiteren Ergänzungen – wie die Erwähnung der Lehre und die Wichtigkeit, dass sie von Pharmazeuten getragen werde –, warnte Tisch eindringlich davor, Aspekte zur Änderung des Berufsbild ins Feld zu führen, die nicht unmittelbar etwas mit den Tätigkeiten zu tun hätten. Damit schösse man sich möglicherweise ein Eigentor. Denn zusätzliche Aspekte, sei es zur Tätigkeit oder zu Örtlichkeiten der Berufsausübung, zögen die Beteiligung der betroffenen Institutionen am Gesetzesänderungsverfahren nach sich und das würde die Aus-sicht auf Erfolg schmälern. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen. 

Gegen die Rechtsvergessenheit ausländischer Versandapotheken

Ohne Gegenrede und mit großer Mehrheit stimmte der Deutsche Apothekertag dem Antrag der Apothekerkammer Nordrhein zu, den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber aufzufordern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Einhaltung der in Deutschland gültigen gesetzlichen Vorschriften auch durch ausländische Versandapotheken sicherzustellen und damit die Arzneimittelsicherheit in jedem Versorgungsfall zu gewähren. Der Hintergrund des Antrags: Seit mehreren Jahren prozessiert die Apothekerkammer Nordrhein immer wieder gegen die holländische Versandapotheke DocMorris, immer wieder stellen die Gerichte Rechtsverstöße fest, erlassen einstweilige Verfügungen und verhängen Ordnungsgelder – doch die Verstöße, beispielsweise gegen das Rx-Boni-Verbot, werden nicht oder nur sehr schleppend abgestellt. Hier soll der Gesetzgeber jetzt aktiv werden. 

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