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Zehn Jahre G-BA
BERLIN (jz) | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 13. Januar sein zehnjähriges Bestehen gefeiert. Als zentrales, sektorenübergreifendes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Grundlage des GKV-Modernisierungsgesetzes gegründet, war sein Dienstsitz zunächst Siegburg, bevor er im Jahr 2010 eine neue Geschäftsstelle in Berlin bezog. Das Gremium hat bislang über 1500 Beschlüsse zur Ausgestaltung des GKV-Leistungskataloges gefasst, unter anderem in den Bereichen Arzneimittel, Methodenbewertung, Qualitätssicherung, Heil- und Hilfsmittel sowie Prävention. Nach den Plänen der neuen Bundesregierung soll der G-BA künftig weitere Aufgaben übernehmen, etwa die Festlegung von Kriterien für die Mittelvergabe aus einem Innovationsfonds von jährlich 300 Millionen Euro für die Stärkung innovativer Versorgungsmodelle sowie für die Förderung von Versorgungsforschung.
Im Rahmen der Festveranstaltung erklärte der unparteiische Vorsitzende Josef Hecken vor rund 200 anwesenden Gästen, Verantwortung für Patienten sei der Schlüsselbegriff für das Handeln und die zentrale Aufgabenstellung des G-BA: „Im Fokus unserer Entscheidungen steht immer die Frage, ob ein neues Arzneimittel, eine neue Behandlungsmethode, ein Hilfsmittel oder eine Qualitätssicherungsmaßnahme geeignet ist, die medizinische Versorgung im Vergleich zum Status quo zu verbessern.“ Zu den Gratulanten zählte auch der neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), der die „herausragende Rolle“ der Selbstverwaltung bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung unterstrich. „Selbstverwaltung ist ein modernes und zukunftsweisendes Prinzip, das ich voll und ganz bejahe.“ Er setze weiterhin auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem G-BA.
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