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DAZ aktuell
Gesprächsbedarf beim Entlassrezept
KBV lehnt Apotheker-Vorschlag ab – ABDA will Dialog
Vor rund zwei Wochen hatten sich die Delegierten beim Deutschen Apothekertag mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, den Gesetzgeber aufzufordern, ein einheitliches Entlassrezept aus dem Krankenhaus einzuführen. Den Antrag hatte der geschäftsführende Vorstand der ABDA eingebracht. Aus Sicht der Apotheker wäre ein Entlassrezept auf Wirkstoffbasis, ausgestellt von Klinik-Ärzten, das analog zum Muster 16 Rezept genutzt und in der niedergelassenen Apotheke eingelöst werden kann, der beste Weg im Sinne der Patienten.
Die Kassenärzte sehen dies anders. Zwar gehe man mit der ABDA d’accord, dass der Übergang zwischen Krankenhaus und ambulanter Weiterbehandlung optimiert werden müsse, bestätigte Feldmann – gleichwohl sei der Vorschlag nicht praktikabel. Bei einer Krankenhausentlassung sei in jedem Fall eine ausreichende Übergangsmedikation erforderlich. Für die Entlassmedikation müsse genauso wie im ambulanten Bereich die Arzneimittel-Richtlinie gelten, um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. „Gerade Letzteres wird durch den Vorschlag der Apotheker nicht sichergestellt.“
Entscheidend sei, erklärte Kern auf Nachfrage der DAZ, dass zwischen ABDA und KBV der Grundkonsens bestehe, dass die aktuelle Situation verbessert werden müsse. Jedenfalls gebe es bei diesem Thema zwischen Apothekern und Ärzten mehr Konsens als Dissens. Welcher letztlich der beste Weg für eine Optimierung der derzeitigen Situation sei, müsse nun im Dialog mit den Ärzten geklärt werden. Man werde daher „den Gesprächsfaden aufnehmen“, so Kern. Wann dies der Fall sein und von wem die Initiative dafür ausgehen wird, dazu äußerte er sich nicht.
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