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Jetzt müssen die Gerichte entscheiden
Streit um ARZ Haan-Austritt – Apothekerverband Westfalen-Lippe klagt
Parallel zur Anfechtungsklage hat der AVWL einen weiteren Brief an ARZ Haan geschrieben mit der Aufforderung auf dem Verhandlungswege doch noch eine gütliche Einigung zu erzielen.
Dem AVWL gehe es um die klare und nachvollziehbare Grundlage für die Bewertung des Unternehmens und der vom AVWL bisher gehaltenen Anteile. Der Verband halte nach einer Überprüfung der ihm vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen durch Experten an seiner Auffassung fest, dass der von der Hauptversammlung festgelegte maximale Rückkaufspreis von 29,50 Euro je Aktie hinter dem tatsächlichen Wert der Anteile zurückbleibt. „Bedauerlicherweise haben das Unternehmen und die anderen Stammaktionäre den Vorschlag des AVWL stets abgelehnt, bei fehlender Einigkeit über die Bewertung gemeinsam einen unabhängigen Gutachter zu bestellen und dessen Wertfeststellung zu akzeptieren“, so der AVWL. Die Beschlüsse der Hauptversammlung sind nach Auffassung des AVWL und seiner Anwälte rechtswidrig. Mit der Anfechtung komme der AVWL-Vorstand seiner rechtlichen Verpflichtung nach, das Verbandsvermögen zu schützen.
Wegen unterschiedlicher Auffassungen über die Geschäftsführung hatte der AVWL seine Beteiligung und den Stimmrechtsvertrag Ende 2012 mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 gekündigt. ARZ Haan will die AVWL-Aktien für maximal 29,50 Euro zurückkaufen. Der AVWL verlangt einen deutlich höheren Betrag. Der Höchststand der ARZ Haan-Aktie betrug 2010 gut 36 Euro.
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