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Mitgliederversammlung des AV Westfalen-Lippe e.V.
Die diesjährige Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe findet statt am Samstag, 8. November 2014, 15.00 Uhr, in 33014 Bad Driburg, Brunnenallee 1, Gräflicher Park Hotel & Spa.
Vorläufige Tagesordnung
- 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden
- 2. Bericht des Vorstandsvorsitzenden
- 3. Beziehungen zu den Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern auf Bundes- und Landesebene
- 4. Satzungsänderungen
- 5. Rechnungsabschluss 2013
- 6. Entlastung des Vorstandes
- 7. Haushaltsvoranschlag 2015 und Beitragsordnung 2015
- 8. Wahl des Abschlussprüfers
- 9. Verschiedenes
Zu Top 4 wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
„Die Satzung des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe e. V., gültig seit dem 17. November 2007, in der Fassung vom 25. September 2011 wird wie folgt geändert:
In § 7 Abs. 1 b werden nach dem Wort ‚Erklärung‘ die Worte ‚von ordentlichen Mitgliedern‘ sowie nach dem Wort ‚Kündigungsfrist‘ folgender Halbsatz eingefügt: ‚von außerordentlichen Mitgliedern im Sinne des § 4 Abs. 1 mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende‘.
In § 10 Abs. 9 S. 6 wird das Wort ‚geheim‘ durch ‚offen‘ ersetzt; § 10 Abs. 9 S. 7 wird gestrichen.
In § 11 wird in Absatz 2 Satz 2 das Wort ‚dürfen‘ durch das Wort ‚sollen‘ ersetzt und folgender Absatz 11 neu hinzugefügt: ‚Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten einen Auslagenersatz, der für die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen der ehrenamtlichen Tätigkeit vergütet wird. Darüber hinaus erhält der Vorstand eine Aufwandsentschädigung. Die Art und Höhe der Aufwandsentschädigung wird von der Mitgliederversammlung im Rahmen des jährlichen Haushaltsplanes festgelegt.‘
Für die endgültige Tagesordnung können Anträge auch von Bezirksgruppen sowie Einzelmitgliedern eingebracht werden. Die Anträge müssen spätestens am 31. Oktober 2014 in der Geschäftsstelle in Münster schriftlich vorliegen.
Der Vorstand macht darauf aufmerksam, dass nur diejenigen Kolleginnen und Kollegen Zutritt zur Versammlung haben, die Mitglied des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe e.V. sind. Stimmberechtigt sind nur die anwesenden ordentlichen Mitglieder. Es wird gebeten, den Mitgliedsausweis mitzubringen.
Weitere Informationen und ein Anmeldeformular finden Sie im Mitgliederbereich auf der Internetseite www.apothekerverband.de in der Rubrik „Aktuelles“.
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