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Nächster Schritt für die eGK

Probelauf für Telematikinfrastruktur steht an

BERLIN (lue) | Bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geht es voran: Die Einführung der Telematikinfrastruktur soll im kommenden Jahr in einem Probelauf getestet werden. Im Fokus der Erprobung stehen die sichere Anbindung der Arztpraxen, die Online-Prüfung und -Aktualisierung der Versichertenstammdaten, die qualifizierte elektronische Signatur sowie der Heilberufsausweis, teilte die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) mit.

Die für die Erprobung beauftragten Industrieunternehmen befinden sich laut gematik derzeit in der Entwicklung, dem Aufbau und der Integration der Infrastrukturkomponenten. Die sechsmonatige Erprobung erfolgt in den Testregionen Südost (Bayern und Sachsen) und Nordwest (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz). Insgesamt nehmen 1000 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sowie zehn Krankenhäuser teil.

Mit dem Heilberufsausweis – einer personenbezogenen Mikroprozessor-Chipkarte mit kryptografischen Funktionen – werden zunächst nur die teilnehmenden Praxen und Kliniken ausgestattet. Er ermöglicht es Angehörigen der Heilberufe, sich gegenüber der Telematikinfrastruktur auszuweisen und vertraulich zu kommunizieren. Zudem kann eine qualifizierte elektronische Signatur erzeugt werden. Um auf die entsprechenden Patientendaten zugreifen zu können, müssen Heilberufsausweis und eGK in ein Kartenlesegerät gesteckt und von Heilberufler und Versichertem eine PIN eingegeben werden. Den Ausweis beantragen können Heilberufler über ein Portal, das mit der jeweils zuständigen Berufsorganisation verbunden ist. Diese muss vor Produktion und Ausgabe des Ausweises die jeweilige Berechtigung bestätigen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Erprobung und parallel durchgeführter Evaluation soll das Netz der Telematikinfrastruktur für den bundesweiten Anschluss aller Praxen und Krankenhäuser bereitstehen. Sobald später weitere Anwendungsfälle hinzukommen, die auch in Apotheken relevant werden – beispielsweise im Zusammenhang mit der Arzneimitteltherapiesicherheit – werden auch Apotheker einen Heilberufsausweis benötigen. 

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