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- DAZ 49/2014
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Aus den Ländern
Becker: Teilerfolge erzielt
Beiratssitzung des LAV Baden-Württemberg
Null-Retaxation. „In dem Rahmenvertrag ist zu regeln, in welchen Fällen einer Beanstandung der Abrechnung durch Krankenkassen, insbesondere bei Formfehlern, eine Retaxation vollständig oder teilweise unterbleibt.“ Derzeit ist dies im Sozialgesetzbuch V nicht geregelt. Der Referentenentwurf bringt zudem die Sicherheit, dass die Schiedsstelle angerufen werden kann, wenn die Verhandlungspartner der Selbstverwaltung auf dem Verhandlungswege keine Einigung erzielen. In politischen Gesprächen konnte außerdem Übereinstimmung darin erzielt werden, dass es Null-Retaxationen aufgrund von Formfehlern künftig nicht mehr geben darf.
Entlassmanagement. Krankenhäuser können Entlassrezepte für N1-Packungen von Arzneistoffen verordnen. Damit wird die Lücke bei der Verzahnung der ambulanten und der stationären Versorgung geschlossen.
Notdienst-Regelung. Die Apothekerkammern sollen zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die Sicherstellung der Notdienste gewährleisten.
Festschreibung des Abschlags. Der Rabatt, den die Apotheken den Krankenkassen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren müssen, wird dauerhaft auf 1,77 Euro festgeschrieben. Der Ausgleich für Mehrleistungen der Apotheken soll künftig nur noch über die Arzneimittelpreisverordnung ausgeglichen werden.
Besondere Behandlungsprogramme. Laut dem neuen § 140a SGB V können künftig auch Apotheker Versorgungsverträge (z.B. zum Medikationsmanagement) abschließen. In diesem Zusammenhang sei interessant, so Becker, dass es einen Innovationsfonds für neue Sektoren-übergreifende Versorgungsformen geben soll, der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verwaltet wird und jährlich 300 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen erhält.
Unerfüllte Forderungen
Fritz Becker zeigte auf, dass mehrere Forderungen der Apotheker wie die Streichung der Importförderklausel oder verschiedene Honoraranpassungen nicht in den Referentenentwurf eingeflossen sind, weil das GKV-WSG sonst zustimmungspflichtig geworden wäre. Er erwartet nun, „dass die Politik rasch nach Möglichkeiten sucht, wie unsere berechtigten wirtschaftlichen Forderungen noch in einem Arzneimittelgesetz geregelt werden können“. Das betrifft auch die Anpassung des apothekerlichen Honorars (§ 78 AMG).
Die Apothekerschaft fordert, bei der Herstellung einer Rezeptur auch das Fixum von 8,35 Euro und bei der BtM-Abgabe eine Dokumentationsgebühr von 2,91 Euro zu berechnen. Zudem wollen die Apotheken eine Gebühr für das Inkasso des Herstellerabschlags erhalten, wofür allerdings erst die gesetzliche Grundlage geschaffen werden müsste. Becker wörtlich: „Wir müssen realistischerweise einsehen, dass die Chancen hier zurzeit schlecht stehen. Die Hoffnung geben wir aber nicht auf, denn steter Tropfen höhlt den Stein.“
Auf Lieferengpässe reagieren
Zum Thema Lieferausfälle meinte Becker, die Probleme seien hinlänglich bekannt, aber politisch nur schwer zu lösen. Lieferengpässe seien keine Versorgungsengpässe. Die Apotheker sollten bei Schwierigkeiten das Gespräch mit dem verordnenden Arzt suchen, denn „wenn ein Wirkstoff ausfällt, findet man in der Regel gemeinsam mit dem Verordner eine Lösung“.
Trotz aller ungelösten Fragen vor allem im Bereich der Honorierung werde die Apothekerschaft bei der Politik geschätzt, so Becker. Dies liege u.a. an der guten Umsetzung der Rabattverträge, die große Summen in die Kassen des Gesundheitswesens spülen, an der Lieferung verlässlicher Daten und Zahlen und ganz aktuell am Zukunftsprojekt Medikationsmanagement.
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