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Hase-und-Igel-Spiel beenden

Stoffgruppenstrafbarkeit könnte das Ende der „Legal Highs“ bedeuten

BERLIN (jz) | Der Bundesrat hat am 28. November zugestimmt, weitere 32 neue psychoaktive Substanzen (NPS) – auch bekannt als „Legal Highs“ – zu verbieten, indem sie in die Anlagen I und II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen werden. Wie die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), mitteilte, arbeitet die Regierung zudem an einer gesetzlichen Regelung, um die bestehende Gesetzeslücke zu schließen.

„Mit der Unterstellung weiterer Substanzen unter das Betäubungsmittelgesetz sind wir auf einem guten Weg“, erklärte Mortler. Um den Wettlauf gegen immer neue, nur wenig veränderte psychoaktive Substanzen zu gewinnen, werde aber zusammen mit den fachlich zuständigen Bundesministerien „mit Hochdruck an einer umfassenden und wasserdichten gesetzlichen Regelung“ gearbeitet. Ziel sei es, die Verbreitung und Verfügbarkeit und damit den Konsum der hochgefährlichen NPS zu unterbinden.

Bei den mit der jetzt verabschiedeten Verordnung verbotenen Substanzen handelt es sich nach Angaben der Drogenbeauftragten um synthetische Cannabinoide und Cathinone. Durch das Verbot werde die Gesundheit Einzelner und der Bevölkerung geschützt und die notwendige Strafverfolgung des illegalen Umgangs mit diesen Substanzen erleichtert, so Mortler. Die Unterstellung dieser NPS trägt auch einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Juli Rechnung. Danach unterliegen bestimmte NPS nicht dem Arzneimittelbegriff des Arzneimittelgesetzes (AMG). Ihr Inverkehrbringen kann in Deutschland seither nicht mehr nach dem AMG strafrechtlich verfolgt werden. Für die jetzt neu dem BtMG unterstellten NPS ist hingegen eine Strafverfolgung möglich. Eine Stoffgruppenstrafbarkeit, die derzeit diskutiert wird, könnte künftig das Hase-und-Igel-Spiel beenden. 

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