Gesundheitspolitik

Offene Fragen zur Korruption

Diskussionsveranstaltung des GKV-Spitzenverbands

BERLIN (jz) | Grundsätzlich herrscht Einigkeit: Korruption im Gesundheitswesen soll bestraft werden. Der vorliegende Entwurf für einen § 299a StGB aus dem SPD-geführten Justizministerium geht nach Meinung von SPD, Linken und Grünen in die richtige Richtung, wie bei einer Diskussionsveranstaltung des GKV-Spitzenverbands am 25. Februar deutlich wurde. Und doch gibt es Klärungsbedarf.

Alle Berufsgruppen müssten erfasst werden, betonte der parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Christian Lange – und nicht, wie Bayern vorschlägt, nur die verkammerten. Die Verkammerung sei Ausdruck der Selbstverwaltung, kein Zeichen für erhöhte Korruptionsanfälligkeit.

Prof. Dr. Gerhard Dannecker von der Universität Heidelberg äußerte juristische Bedenken: Er hält die Übernahme des Lauterkeitsrechts ins Strafrecht für systematisch unsauber und befürchtet Auslegungsprobleme. Der Gesetzgeber müsse genauer festlegen, was korruptives Verhalten ist. Nicht zuletzt sieht er die Gefahr von Schlupflöchern, etwa bei der Drittmittelforschung.

Kathrin Vogler, bei der Linksfraktion Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte, kritisierte, dass zahlreiche Vermarktungselemente der Pharmaindustrie ­unberücksichtigt blieben, weil die Vorteilsnahme/-gewährung bislang nicht erfasst ist.

GKV-Spitzenverbands-Vorstand Gernot Kiefer verwies darauf, dass in der Vergangenheit die „richtig großen Fälle“ nur durch Hinweis­geber ans Licht gekommen seien, die aus der Szene ausgestiegen ­seien. Er forderte daher Regelungen zum Schutz dieser Leute.

Kritisch äußerte sich die Mehrheit der Diskutanten zur Telefonüberwachung: Die neue Strafregelung ziele auf den Schutz des Vertrauens in das Gesundheitswesen – durch dieses Ermittlungsinstrument würde aber genau dieses Vertrauen gestört, kritisierte etwa die gesundheitspolitische Sprecherin der ­Grünen, Maria Klein-Schmeink. Dr. ­Edgar Franke (SPD), Vorsitzender des Gesundheits- und Mitglied im Rechtsausschuss, hielt daran fest, dass die Telefonüberwachung im Einzelfall möglich sein müsse.

An dem ein oder anderen Punkt werde man sicher noch feilen, konstatierte Dietrich Monstadt (CDU), Mitglied im Gesundheits- und im Rechtsausschuss, etwa wegen angeführter Ängste im Hinblick auf Kooperationen. Klein-Schmeink forderte hier eine Klarstellung im SGB V, welche konkrete Zusammenarbeit zulässig ist. |

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