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Wirtschaft
Rohertrag versus Preisindex
Apotheken-Rohertrag bleibt konstant hinter der allgemeinen Preisentwicklung zurück
Der Apotheken-Festzuschlag – von ursprünglich 8,10 Euro (ab 2004) – hat innerhalb der letzten elf Jahre einmalig um 0,25 Euro (ab 01.01.2013) und damit um knapp 3,1 Prozent zugelegt, die kaufmännische Komponente (3 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis) ist unverändert geblieben.
Der Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) je verschreibungspflichtigem Fertigarzneimittel (Rx-FAM) ist von 2004, dem Jahr der Umstellung der ehemals degressiv ausgestalteten AMPreisV auf das „Kombimodell“, bis 2014 um rund 35 Prozent gestiegen. Der Systematik dieses Preisbildungsmodells folgend hat damit auch der Rohertrag aus kaufmännischer Komponente um rund 35 Prozent zugelegt.
Anders als bei den privat verordneten Rx-FAM ist die honorierte Beratung bei zulasten der GKV abgegebenen Rx-FAM von den Änderungen des Kassenabschlags abhängig. Aufgrund der zwischenzeitlichen Veränderungen dieses Abschlags (von ursprünglich 2,00 Euro [2004] über 2,30 Euro [2007 und 2008] bis auf 1,80 Euro [2014]) konnte der GKV-Festzuschlag insgesamt von 2004 bis 2014 um 7,3 Prozent zulegen. Bei den auf Privatrezept verordneten Rx-FAM fehlt selbst diese „Dynamik“; es ist hier bei der einmaligen Steigerung von knapp 3,1 Prozent (über elf Jahre!) geblieben.
Im Ergebnis konnte der Apotheken-Rohertrag (aus Festzuschlag und kaufmännischer Komponente) je zulasten der GKV abgegebenem Rx-FAM von 2004 bis 2014 um 10,4 Prozent zulegen. Im selben Zeitraum ist der Verbraucherpreisindex um 17,2 Prozent und damit um 6,8 Prozent-Punkte schneller gestiegen.
Die Abbildung verdeutlicht anschaulich, in welchem Maße der Apotheken-Rohertrag aus GKV-Rx-FAM hinter der allgemeinen Preisentwicklung zurückgeblieben ist, die öffentlichen Apotheken von der Entwicklung der Lebenshaltungskosten abgekoppelt worden sind. |
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