Gesundheitspolitik

Medikationsplan schon ab drei Arzneimitteln?

Gröhe will Medikationsgrenze senken – E-Health-Gesetz am 27. Mai im Kabinett

BERLIN (lk) | Die Gesetzgebung zur Einführung eines Medikationsplanes geht jetzt in die heiße Phase: Das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgelegte E-Health-Gesetz soll am 27. Mai vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Darin enthalten ist unter anderem der neue Anspruch von Patienten auf einen Medikationsplan. Ab Mitte 2016 soll es losgehen. Offenbar ist die Grundsatzentscheidung gefallen, den Anspruch auf einen Medikationsplan auf Patienten mit mindestens drei regelmäßigen Medikationen auszuweiten. Bislang sieht der Gesetzentwurf die Grenze von fünf Medikamenten vor. Noch nicht entschieden ist nach AZ-Informationen, ob die geplante Ausweitung des Anspruchs für ­Patienten ab drei regelmäßigen Medikationen bereits in den Kabinetts-Entwurf eingearbeitet wird. Sollte die von Gröhe angestoßene Ausweitung nicht mehr in den Kabinettsentwurf des E-Health-Gesetzes einfließen, soll die Änderung im späteren parlamentarischen Beratungsverfahren erfolgen.

Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) hatte kürzlich angekündigt, den Anspruch auf einen Medikationsplan ab drei regelmäßigen Medikationen auszuweiten. „Wir müssen diskutieren, ob das schon ab drei regelmäßig verabreichten Medikamenten gilt“, hatte Gröhe gegenüber der Hamburger Morgenpost Mitte April angekündigt. „In Deutschland sterben mehr Menschen durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen als im Straßenverkehr. Das darf nicht so bleiben“, sagt der CDU-Politiker. „Wir wollen, dass ein Arzt direkt sehen kann, welche Medikamente sein Patient gerade einnimmt. So können gefährliche Wechselwirkungen verhindert werden. Das ist besonders wichtig bei Patienten, die bei mehreren Ärzten gleichzeitig in Behandlung sind, zum Beispiel ältere Menschen, die an verschiedenen Krankheiten leiden.“

Gröhes Anregungen fußen unter anderem auf einem Modellprojekt im Siegerland: Dort hatte durch bessere Abstimmung der Ärzte die Wirkstoffmenge um 17 Prozent ­reduziert werden können, mit einem positiven finanziellen Nebeneffekt: Binnen sechs Monaten sanken die Kosten für Arzneimittel um elf Prozent oder 92 Euro pro Patient. Mehr als sieben Millionen Menschen nahmen über mindestens drei Monate fünf verschiedene Medikamente gleichzeitig ein, mehr als jeder zweite erhalte ein bis vier Mittel verabreicht.

Das Herabsetzen der Grenze für den Anspruch auf einen Medikationsplan ab drei Medikationen würde eine erhebliche Ausweitung der Anzahl der Anspruchsberechtigten bedeuten. Nach Schätzung der Treuhand Hannover GmbH erhalten circa sieben Millionen Patienten mindestens fünf Medikationen. Die Zahl der Patienten mit mindestens drei Medikationen dürfte deutlich darüber liegen.

Bislang keine Pläne für ein Apotheken-Honorar

Ob mit dem Anspruch auf einen Medikationsplan auch eine Honorierung für Apotheker eingeführt wird, ist nicht absehbar. Im Entwurf zum E-Health-Gesetz ist bislang vorgesehen, dass der Hausarzt diesen Plan erstellen und dem Patienten aushändigen soll. Die Apotheker fordern hier die Ergänzung, dass dies auch durch die vom Versicherten gewählte Apotheke geschehen kann. Weiterhin plädieren ABDA, BAK, DAV und AMK für eine genauere Definition, da der Medikationsplan ein Dokument für den Patienten sei, das ihm eine korrekte Einnahme bzw. Anwendung seiner Arzneimittel vorgebe. Klargestellt werden muss aus Sicht der Apotheker überdies, dass dem Medikationsplan eine Medikationsanalyse vorausgehen muss. Inhalte und Fragen der ­Vergütung für die umfassende ­Erfassung und Dokumentation der Arzneimittel sowie die Erstellung der Analyse sollten DAV, KBV und GKV-Spitzenverband in einer gesonderten Vereinbarung regeln. Im bisherigen Entwurf des E-Health-Gesetzes ist dazu allerdings nichts zu finden. |

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