Gesundheitspolitik

Keine Liberalisierung per se

TTIP-Resolution als Wegweiser für die EU-Kommission

BERLIN (jz) | Dienstleistungen sollen durch das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA nicht per se liberalisiert werden können. Diese und weitere Forderungen richtete der Ausschuss für internationalen Handel im EU-Parlament am 28. Mai an die EU-Kommission, die das umstrittene Abkommen mit den Vertretern der US-Seite aushandelt. Durch eine Resolution wollen die EU-Abgeordneten der Kommission die Richtung für die weiteren TTIP-Verhandlungen vorgeben.

Mit ihren Vorgaben hätten die Handelspolitiker sichergestellt, ­erklärte der Vorsitzende des Handelsausschusses und TTIP-Berichterstatter Bernd Lange (SPD), dass Dienstleistungen „nicht per se einer Liberalisierung ausgesetzt werden können“, sondern über eine Positivliste definiert werden müssten. Das sei ein wichtiger Unterschied zu einer Negativliste, bei der prinzipiell alle Dienstleistungen liberalisiert und lediglich Ausnahmen festgelegt würden. Gerade weil in Europa viele Sensibilitäten existierten, sei der Ansatz einer Positivliste wichtig.

Die Europaparlamentarier fordern darüber hinaus eine grundlegende Reform des Investorenschutzes in EU-Handelsabkommen. Sie verlangen ein neues System zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten: „Wenn es ein Instrument geben soll, dann ein unabhängiger Schiedsgerichtshof, mit unabhängigen Richtern und einem Revisionsmechanismus“, betonte Lange – mit klar definierter rechtlicher Grundlage. Vom gesamten EU-Parlament erwarte er nun Unterstützung in dieser Frage. Auch die EU-Kommission könne diese klare Ansage nicht ignorieren. Letztlich könne ein künftiges TTIP-Abkommen schließlich nicht ohne die Zustimmung des Parlaments in Kraft treten. Das Plenum des EU-Parlaments wird wohl Anfang Juni über die Resolution entscheiden. |

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