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Gesundheitspolitik
Verordnungsfähigkeit Jacutin® Pedicul Fluid
In der letzten AZ (Nr. 2015/22) berichteten wir auf Seite 8 von der Entscheidung des Bundessozialgerichts, derzufolge die Streichung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von Jacutin® Pedicul Fluid von der Liste der ausnahmsweise verordnungsfähigen Medizinprodukte (Anlage V der AM-RL) rechtmäßig war.
Wegen einiger Nachfragen weisen wir darauf hin, dass das Läusemittel noch solange verordnungsfähig bleibt bis die Streichung aus der Anlage in Kraft getreten ist – dafür bedarf es einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Laut G-BA wird es demnächst einen entsprechenden Änderungsbeschluss geben.
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