Gesundheitspolitik

Schmidt: „Das wird so nicht funktionieren“

ABDA-Spitze diskutiert auf dem Pharmacon Medikationsplan und Honorierung

MERAN (diz) | In der berufspolitischen Diskussion auf dem Pharmacon-Kongress in Meran zeigte sich die ABDA-Spitze enttäuscht über das vorliegende eHealth-Gesetz, das den Apotheker beim Medikationsplan nicht mit einbezieht. Dennoch gaben sich die Berufspolitiker Schmidt, Kiefer und Becker optimistisch, dass die Politik den Apotheker bei der anstehenden elektronischen Form des Medikationsplans berücksichtigen wird. Ob dafür ein Honorar fließen wird – diese Frage blieb ebenso offen wie die Frage, wie es mit der Anpassung des Fixums weitergeht.

Mit dem eHealth-Gesetz werden die Ärzte für die Erstellung eines Medikationsplans, der vorerst in Papierform ausgestellt wird, honoriert. Das Gesetz sieht derzeit nicht vor, die Apotheker hier mit einzubinden oder zu honorieren. „Das ist total unbefriedigend“, so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, „damit hat es sich der Gesetzgeber zu leicht gemacht.“ Seiner Ansicht nach „wird das so nicht funktionieren“. Der Hausarzt werde sich nicht die Mühe machen, die Medikation der Fachärzte einzupflegen, außerdem kenne er die Arzneimittel, die der Patient zur Selbstmedikation erwirbt, nicht. „Für den Medikationsplan stehen wir unter diesen Voraussetzungen nicht zur Ver­fügung, denn“, so präzisierte es Schmidt, „wenn wir das machen würden, müssten wir die Medikation auch überprüfen und da würde unsere Leistungspflicht enden. Wenn man die Apotheker dabei haben will, dann soll man sagen, wie Apotheker dafür bezahlt werden.“ Dennoch sieht der ABDA-Präsident Chancen, die Politik davon zu überzeugen, den Apotheker miteinzubinden. „Immerhin“, so Schmidt, „wir haben den Medikationsplan im Gesetz – wer hätte das gedacht!“

Foto: AZ/diz

Optimismus noch nicht ganz verloren (v. l.): Fritz Becker, DAV, Friedemann Schmidt, ABDA, und Andreas Kiefer, BAK.

Obwohl er den Medikationsplan ohne eine Beteiligung des Apothekers als Etikettenschwindel bezeichnet hat, ist für Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, der Plan selbst das Positive am eHealth-Gesetz: „Der Medikationsplan ist als Instrument überhaupt ins Gesetz gekommen. Aber“, so Kiefer weiter, „meine Angst ist, dass dieses wertvolle Instrument verbrannt wird, da es die Patienten in der jetzigen Form ohne Erläuterungen durch den Apotheker nicht verstehen.“

Auch Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, gab sich optimistisch: Noch nie sei ein Gesetz ins parlamentarische Verfahren so herausgekommen, wie es hineingegangen sei. Er zeigte sich überzeugt, dass man durch Gespräche mit Politikern noch was bewegen könne: „Wir müssen kämpfen, aber es wird nicht einfach.“

Und was ist, wenn ein Patient mit seinem Medikationsplan in die Apotheke kommt und den Apotheker bittet, den Plan zu erklären, zu überprüfen? Auf diese Frage wusste keiner der Berufspolitiker eine schlüssige Antwort. „Das geht nur gegen Geld“, so Kiefer. Er meinte, dass die Politik dies nur verlangen könne, wenn ein Honorar für den Apotheker vorgesehen sei. Aber im Raum stand die ethische Frage: Kann der Apotheker eine Überprüfung verweigern? Was ist, wenn der Apotheker Fehler im Medikationsplan entdeckt? „Andererseits“, so eine Stimme aus dem Auditorium, „wenn wir das ohne Geld machen, dann sehe ich schwarz, dass wir ­jemals etwas dafür bekommen.“

Fraglich sei für ihn allerdings, so der ABDA-Präsident, ob das eHealth-Gesetz den Apotheker noch bei der Papierform des Medikationsplans mit beteiligt, zumal der Arzt die Daten der Medikation und der Patient die freie Apothekenwahl hat. „Wir müssen uns jetzt auf die Phase des elektronischen Plans konzentrieren“, so Schmidt, hier müsse der Apotheker mit eingebunden werden. Er sehe Chancen, dies zu erreichen.

„Unsere Vergütung ist nicht zukunftsfähig“

Becker erläuterte in der Diskussion die ABDA-Forderung nach einer jährlichen Überprüfung des Apothekerhonorars. Derzeit stehe im § 78 des Arzneimittelgesetzes nur, dass die zuständigen Ministerien ermächtigt sind, das Honorar zu überprüfen. Dies müsse dahingehend geändert werden, dass eine jährliche Überprüfung stattfinden müsse. Allerdings sei es gleichzeitig zwingend, den Berechnungsmodus, der hinter diesem Verfahren stehe, anzupassen. Die Politik rechnet derzeit nämlich Umsatzzuwächse, die sich durch ein Mehr an verkauften Packungen ergeben, gegen. „Dadurch kann es sein, dass die Anpassung auch negative Auswirkungen hätte und das Honorar in einem Jahr ­erhöht, in nächsten wieder abgesenkt wird“, so Becker, „das kann’s nicht sein.“

Um der Apothekerforderung nach einer jährlichen Überprüfung und einer Änderung des Berechnungsmodus nachzukommen, müsste die Politik mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz das Arzneimittelgesetz ändern. Dies wiederum würde die Zustimmung des Bundesrates erfordern – und dies sei politisch nicht gewollt. Damit ist selbst bei der ABDA die Hoffnung auf eine Honorarerhöhung in nächster Zeit vorerst gestorben, wie Schmidt bekannte.

Im Gegensatz zu den Ärzten, bei denen ein Gesamtvergütungsvolumen festgelegt wird und Anpassungsklauseln im Sozialrecht festgelegt sind, ist für die Apotheken und ihrem Fixum keine angemessene Beteiligung des wirtschaft­lichen Erfolgs im Land darstellbar, stellte Schmidt fest: „Wir sitzen mit unserer Vergütung in der Falle.“ Gleichwohl sei der Schritt im Jahr 2004 richtig gewesen, von der packungspreisabhängigen Vergütung auf ein Fixum umzustellen. Jetzt müsse der nächste Schritt erfolgen, im Rahmen der Selbstverwaltung eine Verhandlungslösung zu finden, die zu einer angemessenen Vergütung des Fixums kommt. Und es müsse eine Möglichkeit gefunden werden, wie neue Dienstleistungen honoriert werden. Schmidt: „Unsere Aufgabe ist es jetzt, die Vergütung für Apotheken so zu gestalten, dass sie zukunftsfähig ist. Das ist sie im Moment nicht.“

Was ist im Fixum enthalten?

Eine weitere Schwierigkeit bei den Diskussionen um eine Honorarerhöhung für Apotheker: Welche apothekerlichen Leistungen sind eigentlich im Fixum von 8,35 Euro enthalten? Becker: „Das ist nicht so klar definiert, was drin ist.“ Nach Ansicht von Kiefer dürften es allerdings die in der Apothekenbetriebsordnung enthaltenen Aufgaben des Apothekers sein, also die Information und Beratung zum Zeitpunkt der Arzneimittelabgabe. Fraglich ist allerdings, ob auch ein Medikationsplan noch dazugehört.

Das Vertrackte an der Honorardiskussion: Die Politik sehe hier nicht das einzelne Honorar, das für die Abgabe einer Packung bezahlt wird, sie sehe vielmehr das gesamte Volumen, das Apotheken bekommen. Und daher wird argumentiert: Wenn, wie derzeit, zahlreiche Apotheken schließen, dann haben die verbleibenden Apotheken mehr Honorar. Schmidt: „Eine bessere Vergütung pro Arbeitseinheit wird uns nicht zugestanden.“

Auch die zweite Baustelle ist noch offen: die angemessene Honorierung der Rezepturen und Dokumentationspflichten wie z. B. bei den BtM-Rezepten. Kiefer: „Das derzeitige Honorar für die Rezeptur reicht nicht. Daher fordern wir, bei Rezepturen das Fixum aufzuschlagen. Dies und die Erhöhung der BtM-Gebühr werden noch in diesem Jahr angepackt!“ versprach er. Man brauche dazu kein Gesetzgebungsverfahren, so Schmidt, dies könne auf dem Verordnungsweg geschehen. |

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