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- AZ 25/2015
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Gesundheitspolitik
Fataler Verzicht
Ein Lastenheft beschreibt die Gesamtheit aller Anforderungen, die ein (Software-)Produkt erfüllen muss, wenn es fertig ist. Was nicht im Lastenheft steht, wird später nicht Teil des Produkts sein. Wenn also im Lastenheft für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) im AMTS-Modul, auf das der Apotheker Zugriff haben soll, die Diagnosen des Patienten nicht erwähnt sind, wird der Apotheker später diese Diagnosen nicht sehen können (s. nebenstehenden Bericht). Mit den Informationen auf der eGK alleine werden also weitergehende Medikationsanalysen oder gar ein -management nicht möglich sein.
Das ist eine ernüchternde Situation, hatte die ABDA doch im Zuge des E-Health-Gesetzentwurfs große Hoffnungen auf die Einführung der eGK und des elektronischen Medikationsplans gesetzt. Geradezu erschütternd wird es, wenn nun bekannt wird, dass ausgerechnet der GKV-Spitzenverband die Aufnahme von Diagnosen in das AMTS-Modul für wichtig hält – das Konsenspapier zwischen DAV und den Ärztevertretern dies aber nicht vorsieht.
Man werde sich nicht offen gegen die Interessen der befreundeten Heilberufe stellen, hieß es schon des Öfteren aus Reihen der ABDA. Diese ehrenwerte Haltung muss jedoch dringend überdacht werden, wenn sich die „befreundeten Heilberufe“ ihrerseits aber gegen strategische Interessen der Apothekerschaft stellen.
Es zeichnet sich schon seit Längerem ab, dass die Beteiligung der Apotheker an AMTS, Medikationsanalysen und –management auf Widerstände aus der Ärzteschaft trifft. Dieses Gebiet wird in Zukunft aber zu wichtig sein, als dass die Apotheker aus Rücksicht auf Empfindlichkeiten der Ärzte darauf verzichten könnten.
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