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- AZ 36/2015
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Gesundheitspolitik
Es müssen Lösungen her
Maßnahmen wegen Alkeran®-Lieferengpass gefordert
Melphalan wird vor allem in der Behandlung von Leukämien und Lymphomen zur Vorbereitung auf Stammzelltransplantationen eingesetzt, erklären die Organisationen in einer Mitteilung. In dieser Indikation sei der Wirkstoff nicht durch andere Substanzen zu ersetzen – weshalb die Therapie angesichts der aktuellen Lieferunterbrechung derzeit verschoben werden müsse, was wiederum mit dem Risiko eines Fortschreitens der Erkrankung verbunden sei. Ausweislich der Lieferengpass-Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel ist eine ausstehende Freigabe des Bulkproduktes zur Endverpackung die Ursache. Eine Information der Fachkreise ist geplant. In der Liste ist die erneute Verfügbarkeit für den 7. September angegeben – die drei Organisationen berichten hingegen, der pharmazeutische Unternehmer habe die Lieferfähigkeit erst für Mitte Oktober in Aussicht gestellt.
Sie verweisen auf ein weiteres Problem: Weil Behörden einzelner Länder zunehmend verfügten, dass die Ware zur Versorgung der eigenen Bevölkerung im Land bleiben muss, könne der Engpass auch über den Einzelimport (§ 73 Abs. 3 AMG) nicht überbrückt werden. So konnten noch Restposten ausgemacht werden – insbesondere in den USA. „Hier wird jedoch anscheinend aus der Not der Nichtverfügbarkeit finanzieller Profit geschlagen: Statt dem üblichen Preis von 150 Euro pro 50 mg für die in Deutschland verfügbare Ware sollten nun Preise von 2940 Euro für einen Alkeran®-Restbestand […] bezahlt werden.“
Pharmaindustrie und Politik in der Pflicht
Insoweit appellieren ADKA, AkdÄ und DGOP an die ethische Verantwortung der pharmazeutischen Industrie. Angesichts der Gewinne der Unternehmen sollte garantiert sein, dass derlei Arzneimittel entsprechend ihres Bedarfs kontinuierlich zur Verfügung gestellt werden. Auch die Politik sehen sie in der Pflicht: Das Beispiel Melphalan zeige erneut, dass es ohne weitere rechtliche Regelungen nicht möglich sei, solche Engpässe zukünftig zu vermeiden. Die im Arzneimittelgesetz vorgesehen Maßnahmen reichten einfach nicht aus. |
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