Gesundheitspolitik

Kommentar: Diskussions­bedarf

Kommentar von Christine Ahlheim

Das Thema Cannabis gewinnt derzeit an Fahrt: Der Bremer Regierungschef Sieling und Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann fordern eine Legalisierung, und erst jüngst reichten die Initiatoren des Volksbegehrens „JA zur Legalisierung von Cannabis in Bayern!“ 25.000 Unterschriften beim Bayerischen Landtag ein.

Als geeignete Abgabestellen werden immer wieder die öffentlichen Apotheken genannt. Dass diese zuständig sind für die Abgabe von Cannabisprodukten als Arzneimittel, ist selbstverständlich. Weit weniger selbstverständlich ist aber, dass sie Cannabis als Rauschmittel abgeben. Dies hat ABDA-Präsident Schmidt kürzlich in einem Interview mit der Berliner Zeitung auch deutlich gemacht. Allerdings – und das macht stutzig – hat er abschließend wörtlich geäußert: „Aber klar ist auch: Wenn Politik und Gesellschaft den Apothekern diese Aufgabe zuweist, werden wir sie übernehmen.“

Ist das wirklich so klar? Müssen die Apotheker tatsächlich jede Aufgabe wahrnehmen, die Politik und Gesellschaft ihnen zuweist? Auch wenn sie diese ablehnen oder gar als Verstoß gegen ihren Berufsethos empfinden? Wohl kaum – weshalb es verwundert, dass Friedemann Schmidt dies so vollmundig zusagt. Und das wäre der zweite Punkt, der stutzig macht: Darf ein ABDA-Präsident bei einem Thema, das mit der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nichts zu tun hat, öffentlich eine solche Zusage geben? Muss hier nicht erst einmal eine Meinungsbildung innerhalb der Apothekerschaft stattfinden? Für die notwendigen Diskussionen dürfte der bevorstehende Deutsche Apothekertag ausreichend Gelegenheit bieten.

Dr. Christine Ahlheim

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