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- AZ 42/2015
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Gesundheitspolitik
Flüchtlingshilfe in NRW
Keine zentrale Arzneimittelbeschaffung geplant
Als Arbeitshilfe für die Information und Beratung von Kunden und Patienten mit Migrationshintergrund wird ein Satz von insgesamt 85 Piktogrammen zur Verfügung gestellt, die ergänzende Hinweise zur Darreichungsform, zum Einnahmezeitpunkt und zu möglichen Nebenwirkungen von Arzneimitteln geben. Es handelt sich dabei um die vom Weltapothekerverband FIP erarbeiteten Piktogramme. Sie können unter www.aknr.de im Mitgliederbereich bzw. – für alle Apotheker zugänglich – auf den Internetseiten des Verbandes unter www.av-nr.de heruntergeladen werden. Empfohlen wird, die vier Seiten mit den Piktogrammen auszudrucken und zu laminieren, damit sie bei der Beratung am HV-Tisch eingesetzt werden können.
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass die Versorgung der Flüchtlinge mit Arzneimitteln ausschließlich dezentral über die inhabergeführten wohnortnahen Apotheken erfolgen soll. Die Einrichtung einer zentralen Arzneimittel-Beschaffungsstelle bzw. eines Arzneimittellagers in der Einrichtung selbst sei nicht vorgesehen und somit seien auch die vielen gutgemeinten Arzneimittel-Spendenangebote nicht realisierbar. Zudem werden die Apotheken, die an der Arzneimittelversorgung von Flüchtlingen beteiligt sind, aufgefordert, die Bevorratung gemäß § 15 Apothekenbetriebsordnung in Menge und Art anzupassen. |
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