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- AZ 43/2015
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Wirtschaft
Höhere Sozialabgaben
Beitragsbemessungsgrenze und Zusatzbeiträge steigen
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts, dem der Bundesrat noch zustimmen muss, steigt die Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 4125 Euro auf 4237,50 Euro im Monat. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze im Westen von 6050 auf 6200 Euro angehoben, im Osten von 5200 auf 5400 Euro. Von der geplanten Anhebung sind nur Einkommen betroffen, die über den bisherigen Grenzbeträgen liegen.
Darüber hinaus wird der durchschnittliche GKV-Beitrag im kommenden Jahr voraussichtlich um 0,2%-Punkte auf 15,7% erhöht. Da der Arbeitgeberanteil bei 7,3% festgeschrieben ist, steigt dadurch der vom Arbeitnehmer allein zu tragende Zusatzbeitrag von 0,9% auf 1,1%. Analog gilt dieser Anstieg auch für gesetzlich versicherte Selbstständige. Dabei handelt es sich aber um einen durchschnittlichen Wert, von dem die einzelnen Versicherungen je nach Finanzlage abweichen können. |
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