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Gesundheitspolitik
Michalk gegen Ausschreibung
CDU/CSU-Sprecherin positioniert sich zu Impfstoffen
Die kürzlich veröffentlichte Übersicht des Paul-Ehrlich-Instituts zu Impfstoff-Lieferengpässen führt offenbar auch Politikern vor Augen, wie pikant die Situation tatsächlich ist. Denn die Liste ist keinesfalls knapp.
Michalk erklärte letzte Woche, dass Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme der Welt habe. „Lieferausfälle bei Impfstoffen passen da nicht ins Bild.“ Für sie sind die derzeitigen Ausschreibungsregelungen zwischen Krankenkassen und Herstellern der Grund. „Bei der Umsetzung hat sich immer wieder gezeigt, dass auf dem sensiblen Impfstoff-Markt der Aufwand und das mit der Produktion verbundene Risiko von Ausfällen den Nutzen bei Weitem übersteigt.“
Michalk verweist darauf, dass die Preise auch ohne Ausschreibung den europäischen Durchschnitt nicht überschreiten dürfen: „Die Zeiten, dass Deutschland die höchsten Arzneimittelpreise in Europa hatte, sind seit dem AMNOG vorbei.“ Sie hält daher eine Abschaffung der Ausschreibungsmöglichkeit für sinnvoll. In jedem Fall müsse die gegenwärtige Praxis überdacht werden.
Das Thema Lieferengpässe beschäftigt auch den derzeit laufenden ressortübergreifenden Pharma-Dialog zwischen Politik und Pharmabranche. Michalk zeigte sich zuversichtlich, dass hier „gemeinsam mit allen Beteiligten eine gute Lösung“ gefunden werden kann. „Mir ist eine sichere und qualitativ hochwertige Impfversorgung zu vernünftigen Preisen lieber als aus der Zitrone noch den allerletzten Tropfen rauszupressen und dafür die bekannten Risiken von Engpässen in der Versorgung in Kauf zu nehmen“, erklärte die CDU-Politikerin. „Schließlich geht es auch um die Sicherung und Stärkung des Pharma-Standortes Deutschland.“
Seit Inkrafttreten des AMNOG Anfang 2011 können Krankenkassen Impfstoffe für Schutzimpfungen ausschreiben und Rabattverträge schließen. Nachdem es in der Saison 2012/2013 in Teilen Deutschlands zu Versorgungsproblemen kam, weil ein exklusiver Rabattpartner für einen Grippeimpfstoff ausfiel, besserte der Gesetzgeber nach: Seit Sommer 2014 müssen Kassen pro ausgeschriebenem Versorgungsgebiet mit mindestens zwei Unternehmen einen Vertrag schließen. |
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