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- AZ 46/2015
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Gesundheitspolitik
Bessere Sterbebegleitung
Palliativversorgung wird Regelleistung
In einer alternden Gesellschaft wird eine gut funktionierende Betreuung todkranker, oft von schweren Schmerzen geplagter Menschen immer wichtiger – trotz deutscher Spitzenmedizin. Die meisten Menschen wollen zu Hause sterben. Doch dies ist nicht immer möglich. Das Gesetz regelt nun die ambulante Versorgung Sterbender in der häuslichen Umgebung sowie die stationäre Versorgung in Hospizen, Pflegeheimen und Krankenhäusern neu.
Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Die Krankenkassen sollen Versicherte bei der Auswahl verschiedener Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung besser beraten. Im ländlichen Raum soll die sogenannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung schnell ausgebaut werden.
Kinder- und Erwachsenen-Hospize sollen einen höheren Mindestzuschuss der Krankenkassen bekommen. Zudem tragen die Kassen künftig 95 statt bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten.
Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt – etwa Fahrtkosten ehrenamtlicher Mitarbeiter.
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte in der Debatte, wenn die meisten Menschen zu Hause sterben wollten, müssten gerade auch die ehrenamtlichen Helfer unterstützt werden. Es könne nicht sein, dass diese Menschen auch noch ihre Leistungen selbst finanzieren müssten.
Für einen flächendeckenden Ausbau und verbesserte Leistungen sollen die gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich 200 bis 300 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich in die Hand nehmen. Allerdings sind die Kosten noch nicht für alle Änderungen absehbar. |
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