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Wirtschaft
DAK als Oberlehrer
Newsletter mit Retax-Tipps für Apotheker
Unter der Überschrift „Rezepte prüfen, Retaxationen vermeiden“ kommt der DAK-Newsletter mit moralisch erhobenem Zeigefinger daher: „Bei unserer Rechnungsprüfung steht die Patientensicherheit im Vordergrund. Aus diesem Grund beanstanden wir Verordnungen zum Beispiel dann, wenn die Arztunterschrift fehlt oder handschriftliche Vermerke im Aut-idem-Feld stehen. Das mag formalistisch erscheinen, für uns sind dies aber Fehler, die die Gesundheit der Versicherten gefährden können und sich nicht nachträglich korrigieren lassen.“
Zynisch und provokant findet diese Sätze ein Apotheker. Hinter diesem „Mäntelchen der Scheinheiligkeit“ verberge sich in Wahrheit die Geldgier der DAK. An 50 Apotheker mailte er einen Aufruf, sich gegen solche Versuche, Nullretaxationen zu rechtfertigen, zu wehren. So will sich die DAK natürlich nicht verstanden wissen. Der Newsletter sei in den letzten Tagen an circa 16.000 Apotheker gemailt und weitgehend gut aufgenommen worden. Nur sechs Apotheker hätten ihn abbestellt.
Auf die einleitenden Bemerkungen folgen einige Anti-Retax-Tipps der DAK, die eigentlich zum Einmaleins des Apothekerlebens zählen. „Achten Sie bitte darauf“, dass bei Austauschpflicht das Rabattarzneimittel abgegeben wird. Bei „pharmazeutischen Bedenken“ seien das Sonderkennzeichen und eine „handschriftliche, konkrete Begründung“ anzugeben. Und selbstverständlich müssten alle Fristen eingehalten werden.
Als Zugabe ließ sich die DAK noch eine Checkliste für die Abrechnung von T-Rezepten einfallen. Darin finden sich Selbstverständlichkeiten: Ein T-Rezept dürfe nur für die Wirkstoffe Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid ausgestellt werden. Diese Wirkstoffe seien teratogen – und unterlägen deshalb besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Newsletter dieser Art will die DAK jetzt regelmäßig alle drei Monate an die Apotheker mailen. |
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