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- AZ 8/2015
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Gesundheitspolitik
Erstaunlich
Der Plan von Bundesgesundheitsminister Gröhe, einen einheitlichen und verbindlichen Medikationsplan einzuführen, hat einige erstaunliche Reaktionen hervorgerufen.
Am erstaunlichsten ist wohl die Aussage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), nach der eine 14-tägige Softwareaktualisierung für Arztpraxen schlicht „nicht umsetzbar“ sei. Denn das wäre ein Mehraufwand von – Achtung, jetzt kommt’s – zweieinhalb Stunden pro Quartal. Das Honorar, das in den Augen der KBV bisher auch zu niedrig angesetzt ist, das würde man schon gerne einstreichen. Aber zweieinhalb Minuten pro Arbeitstag für die unbedingt sinnvolle und eigentlich längst überfällige zeitnahe Softwareaktualisierung – die müssen die Kassen bitteschön extra vergüten!
Erstaunlich im positiven Sinne ist dagegen die Forderung der Bundesärztekammer (BÄK), die Apotheker stärker einzubeziehen, als der Gesetzentwurf es bisher vorsieht. Zwar spricht die BÄK nur von der Selbstmedikation – aber immerhin: die Ärzte fordern die Mitwirkung der Apotheker.
Leider nicht so erstaunlich ist, dass bisher niemand daran gedacht hat, was jetzt die Verbraucherzentrale fordert: Der Patient muss entscheiden dürfen, wem er die Erfassung seiner Gesamtmedikation anvertraut. Aus Sicht des Patienten dürfte es keine Rolle spielen, ob das ein Arzt oder ein Apotheker ist. Wichtig ist, dass es eine Person ist, der er vertraut.
In der ganzen Diskussion scheint manchmal in Vergessenheit zu geraten, um was es eigentlich geht: die Arzneimitteltherapie des Patienten zu verbessern – und nicht darum, Leistungserbringern neue Tätigkeitsfelder zu erschließen oder ihre Honorierung zu verbessern!
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