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Untersuchung zum Mindestlohn

Die Mindestlöhne in Europa liegen auf einem „bescheidenen Niveau“. Weitere Defizite bestehen bei der gerechten Bezahlung von Frauen: Einmal mehr weist der Equal Pay Day auf Missstände hin.
Grafik: Tom – Fotolia.com

Mindestlöhne sind in Europa mittlerweile die Regel – sie gelten in 22 Ländern. Spitzenreiter ist Luxemburg mit 11,12 Euro pro Stunde, gefolgt von Frankreich (9,61 €), den Niederlanden (9,21 €), Belgien (9,10 €) und Irland (8,65 €). Deutschland (8,50 €) liegt am unteren Rand der westeuropäischen Spitzengruppe. Diese Zahlen sind jeweils im Zusammenhang mit der „sehr unterschiedlichen Kaufkraft“ und dem Lohngefüge zu sehen, so der Tarif­experte Thorsten Schulten vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. In einer Untersuchung hat er bei jedem Land den Mindestlohn mit dem medianen Lohn verglichen (das ist der Lohn im Grenzbereich der besser bezahlten Hälfte und der schlechter bezahlten Hälfte aller Lohnempfänger). Seine Analyse für 2013 zeigt, dass in vielen Ländern, auch in Deutschland, der Mindestlohn bei der Hälfte des ­medianen Lohns liegt.

Laut Schulten mussten Mindestlohnempfänger seit der Finanz- und Wirtschaftskrise durch Kürzungen und Kaufkraftverluste erhebliche Reallohnverluste hinnehmen. Jetzt steigen die Mindestlöhne wieder, und da die Lebenshaltungskosten in vielen EU-Ländern kaum oder gar nicht zulegen, erhalten Mindestlohnempfänger häufig auch real ein Plus. Trotzdem hält Schulten die Mindestlöhne in der EU für zu niedrig. Seiner Meinung nach sollten sie „auf ein Niveau angehoben werden, das internationalen Standards für ‚faire‘ und ‚angemessene‘ Löhne entspricht“. Dies könne die Lohn­entwicklung in Europa stabilisieren und „einen wichtigen Beitrag gegen die drohende Deflationskrise“ leisten.

Gerechtigkeit für Kolleginnen

Um faire Löhne geht es auch bei den Frauen. Sie verdienen laut Statistik ­etwa ein Fünftel weniger als Männer. Sie müssten zusätzlich zum Jahr 2014 bis zum 20. März 2015, dem Equal Pay Day, arbeiten, um auf den Jahresverdienst der Männer im Jahr 2014 zu kommen. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) plant deshalb ein sogenanntes Entgeltgleichheitsgesetz. Es soll Unternehmen ab 500 Mitarbeitern dazu verpflichten, den Gender Pay Gap (die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen) offenzulegen. |

Quellen

Thorsten Schulten: WSI Mindestlohnbericht 2015 – Ende der Lohnzurückhaltung? In: WSI-Mitteilungen 2/2015; http://bit.ly/1EV8InR

Equal Pay Day 2015; www.equalpayday.de

Michael van den Heuvel

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