INTERPHARM 2015 – Schnittstellenproblematik

Von der Arzneimittelanamnese zum Medikationsmanagement

Interdisziplinäre Zusammenarbeit erhöht die Therapiesicherheit

pj | Der erste Schritt zur Erstellung eines vollständigen Medikationsplans ist eine ausführliche Arzneimittelanamnese, der sich im Bedarfsfall Korrekturen bei den Verordnungen und die Erstellung eines Medikamentenausweises anschließen. Wie dies in einem Krankenhaus umgesetzt werden kann, erläuterten Dr. Grit Berger, Bad Berka, und Dr. Christian Heyde, Neuruppin.
Foto: DAZ/Alex Schelbert

Dr. Grit Berger und Dr. Christian Heyde

Bereits bei der stationären Aufnahme eines Patienten sollte eine ausführliche Arzneimittelanamnese erhoben werden, um alle Arzneimittel zu erfassen, die der Betroffene einnimmt. Hier hat sich gezeigt, dass nur durch gezieltes Nachfragen – eventuell unter Einbeziehen der Angehörigen, des Hausarztes und der Stammapotheke – alle eingenommenen Arzneimittel erfasst werden können. So werden etwa Mittel der Selbstmedikation, Externa, Augentropfen, Insuline, Opioid-haltige Pflaster oder kürzlich abgesetzte Pharmaka (Metformin, Gerinnungshemmer) häufig erst durch gezieltes Nachfragen genannt. Des Weiteren sollte nach bekannten Unverträglichkeiten und Allergien gefragt werden. Bei elektiven Eingriffen erhält der Patient am besten vor seiner stationären Aufnahme einen Fragebogen, in dem er seine eingenommenen Medikamente einträgt. Hilfreich bei der Erfassung der vollständigen Medikation sind auch Auszüge aus Kundenkarten oder vom Arzt erstellte Medikamentenpläne.

Arzneimittelanamnese durch den Krankenhausapotheker

In einigen Krankenhäusern – im Folgenden am Modell der Apotheken der Ruppiner Kliniken GmbH und der Zentralklinik Bad Berka GmbH erläutert – wird die Arzneimittelanamnese direkt nach der Aufnahme des Patienten von einem Krankenhausapotheker durchgeführt. Wurden die Arzneimittel vollständig erfasst, erfolgt eine Überprüfung auf mögliche Interaktionen, Doppelverordnungen, auf die richtige ­Dosis, korrekte Einnahmezeiten und – sofern möglich – eine Umstellung auf Wirkstoffe der Hausliste; nicht vorrätige Medikamente werden bestellt. Dass dieses Vorgehen sinnvoll ist, zeigt die Tatsache, dass zu einem hohen Prozentsatz Änderungen und Korrekturen notwendig sind. Bei nahezu jedem Patienten ist eine dosisäquivalente Anpassung der Medikation an die Hausliste erforderlich. Des Weiteren sind Korrekturen bei der Anwendungsdauer oder bei der Art der Applikation notwendig, Doppelverordnungen oder nicht erforderliche Verordnungen werden gestrichen. Die korrigierte patientenindividuelle Aufstellung der Arzneimittel geht dann zur Überprüfung an den behandelnden Arzt.

Um die Medikation des Patienten stets aktualisieren zu können, begleitet ein Pharmazeut die klinischen Visiten und validiert täglich die Arzneimittelverordnungen. Dabei hat der Apotheker nicht nur Zugriff auf die Medikationsdaten, sondern auch auf patientenbezogene Informationen wie Labordaten und Arztbriefe. Auch während der Visiten und bei der täglichen Überprüfung der Verordnungen kommt es zu weiteren Korrekturen. Im Bedarfsfall erfolgt ein Drugmonitoring oder die Mitarbeit bei der rationalen Antiinfektiva-Verordnungspraxis (ABS = antibiotic stewardship). Am Ende des stationären Aufenthaltes erhält der Patient einen pharmazeutisch validierten Medikationsplan, um die anschließenden Verordnungen im ambulanten Bereich sicherzustellen. Im Bedarfsfall findet ein unterstützendes Entlassungsgespräch statt. Der Medikationsplan sollte zu Arzt- und Apothekenbesuchen mitgenommen werden.

Durch dieses interdisziplinäre Vorgehen bei der Erfassung der Arzneimittel sowie bei der Überwachung und Korrektur der Medikation wird die Therapiesicherheit erhöht und die Arzneimitteltherapie optimiert, was sich letztendlich auch in einem ökonomischen Nutzen niederschlägt. |

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